Fachanwalt für IT-Recht: Persönlich, direkt, in Aachen.

Für fachlich überzeugendes IT-Recht braucht es nicht die Großstadt: Ich arbeite persönlich, bei enormem fachlichen Anspruch – und einheitlichem Stundensatz, der überzeugt. Tätig bin ich ausschließlich im IT-Recht für Unternehmen sowie im Strafrecht.
Keine gesichtslosen Sachbearbeiter, sondern ein einzelner Rechtsanwalt der persönlich erreichbar ist und sich einbringt. Hinzu kommt die eigene Erfahrung als Programmierer und eine klare Ausrichtung auf Unternehmen, um ein professionelles Umfeld zu sichern.
Rufen Sie an, ich nehme mir direkt am Telefon Zeit und wir sehen, ob und wie ich Ihrem Unternehmen helfen kann: 0241-89439761
IT-Vertragsrecht & Nutzungsrechte
IT-Verträge sind Kernelement des IT-Rechts. Hinzu kommt der gesamte Bereich der Nutzungsrechte: Lizenzen, Lizenzverfall, urheberrechtlicher oder Markenrechtlicher Schutz und Geschäftsgeheimnisse. Durch meine Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht berate ich zudem bei Vorstandshaftung und Geschäftsführerhaftung.
Softwarerecht
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Softwarerecht, das sämtliche Rechtsfragen rund um Software beinhaltet: Verträge, Gewährleistung, Haftung, DSGVO, Nutzungsrechte & Urheberrecht. Dabei biete ich die Erfahrung aus dutzenden aktiv geführter IT-Prozesse im Bereich Softwarerecht und IT-Vertragsrecht
Datenschutzrecht
Kernelement der Digitalisierung sind das Datenschutzrecht und (IT-)Arbeitsrecht: Wann ist ein freier Mitarbeiter ein Scheinselbstständiger? Welche Rechtsfragen stellen sich beim Homeoffice und Nutzung digitaler Medien durch Mitarbeiter? Wie geht man mit Kundendaten & IT-Sicherheit richtig um? Ich helfe im Datenschutzrecht ergänzend zu bestehenden Datenschutzbeauftragten.

Ich bilde mich ständig fort und weise dies der Anwaltskammer nach, um den Titel “Fachanwalt für IT-Recht” führen zu dürfen. Sie finden hier ausgewählte aktuelle Fortbildungsbescheinigungen von mir für das letzte Jahr.

Volle fachliche Kompetenz im IT-Recht zum guten Preis
Eine Erstberatung von Unternehmen und Gewerbetreibenden kostet 416,50 Euro (inkl. USt.). Dabei ist die Erstberatung von Unternehmen bei Rechtsanwalt Jens Ferner mit einem Zeitaufwand von bis zu 120 Minuten sowie einem Abschlussschreiben inkl. schriftlichem Summary verbunden, in dem ggfs. noch vertiefende Ausführungen erfolgen.
Klare Kalkulation statt überraschender Kosten: Es wird ein einheitlicher Stundensatz von 249,90 Euro inkl. USt. geboten, bei minutengenauer Abrechnung und Erstellung eines schriftlichen Angebotes nach der Erstberatung. Für vertragliche Tätigkeiten wird ein pauschales Angebot unterbreitet. Plus: Beratung auf Wunsch bei Ihnen vor Ort im Unternehmen.
Rechtsanwalt für IT-Recht im Raum Aachen
Fachanwalt für IT-Recht in Aachen und Alsdorf: Ich bin als Fachanwalt für Informationstechnologierecht und somit Rechtsanwalt für IT-Recht Ihr Profi und schwerpunktmäßig als IT-Strafverteidiger und Anwalt für Fragen im Softwarerecht tätig:
- Strafverteidigung im Cybercrime
- Softwarerecht und IT-Vertragsrecht
- Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
- Datenschutzrecht und IT-Arbeitsrecht
- Persönlichkeitsrecht & Äußerungsrecht
Ich unterstütze Unternehmen als spezialisierter Rechtsanwalt für IT-Rechtim Raum Aachen & Heinsberg in ausgewählten rechtlichen Fragestellungen wie Schutz und Regulierung von Technologien, Regulierung, IT-Arbeitsrecht – und natürlich im Softwarerecht samt künstlicher Intelligenz.
Vorschnelle Prozesse kosten unnötig Geld – ein erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht sucht fachliche Kommunikation mit dem Gegner, um teure Zivilprozesse zu vermeiden.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
Fachliche Beratung bei wirtschaftlicher Betrachtung
Ein Anwalt, der immer gleich zur Klage rät, ist wenig wert. Ich achte streng darauf, dass meine Ratschläge wirtschaftlich ausgerichtet sind. Sinnloses Prinzipienreiten kostet nur ihr Geld – und ein früher Vergleich vor einem IT-Prozess ist regelmässig sinnvoller, als ein später Vergleich in einem IT-Prozess.
Ich werde Ihnen immer ehrlich und offen sagen, ob ich Potential für einen Streit sehe und – mit Blick auf die Kostenrisiken im deutschen Zivilprozess – immer mit fachlicher Kommunikation an Ihrer Seite versuchen, einen Streit zu vermeiden. Auch wenn dies für einen Anwalt Mindereinnahmen bedeutet.

Kontakt aufnehmen
Ich freue mich, von Ihnen zu hören und stehe für Unternehmen im Raum Aachen, Heinsberg und Düren zur Verfügung. Verbraucher vertrete ich im IT-Recht nicht.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Carl-Zeiss-Strasse 5, 52477 Alsdorf
Email: jens.ferner@ferner-alsdorf.de
Telefon: 0241-89439761
