Abmahnung wegen Streaming: Datenquelle für IP-Adressen?

Ich habe in den letzten Tagen zahlreiche Mails wegen der bekannten Streaming-Abmahnung, ausgesprochen durch die Kanzlei U+C, erhalten. Nachdem ich bei einem Kollegen darauf aufmerksam wurde, dass hinsichtlich der fraglichen Quelle der IP-Adressen ein Virus in Betracht kam, habe ich zielgerichtet die Mail-Schreiber darauf hingewiesen, bei sich zu prüfen, ob man einen Virus auf dem Rechner hat, ohne die näheren Umstände anzusprechen.

Mir wurde von mehreren Beteiligten auffällig häufig mitgeteilt, dass man von der Telekom eine Nachricht erhalten hatte („DTAG Abuse Mail“), der zu entnehmen war, dass man sich einen Virus eingefangen hatte und man sich darum kümmern sollte. Mir liegen auch mehrere Virenscan-Prüfprotokolle vor, in denen dann jeweils nach dieser Mail eine Adware – und zwar immer die gleiche – gefunden wurde, die sich im Firefox platziert hatte. Dies kann natürlich Zufall sein, zumal das Landgericht bei Erteilung des Auskunftsbeschlusses die Schlüssigkeit der Daten hätte prüfen müssen. Andererseits gibt es derzeit Spekulationen, dass eine externe Seite, basierend auf einer Tippfehlerdomain, genutzt wurde. Insoweit sind auch dies hinsichtlich der Datenquelle nur Vermutungen, aber es häuft sich in dem mir vorliegenden – nicht repräsentativen – Feedback auffällig das beschriebene Szenario.

Andererseits häufen sich Berichte, dass die Zugriffe über ein Angebot namens „Trafficholder.com“ erzeugt wurden. Dies soll so abgelaufen sein, dass über ein Popup-Fenster im Hintergrund durch diverse Umleitungen die Filme aufgerufen wurden. Die Benutzer haben dabei nicht nur nicht zielgerichtet die Filme aufgerufen, sondern wurden sogar noch dorthin geleitet.

In beiden Varianten wäre die Abmahnung durchaus kritisch zu sehen: Bei Datenerhebung durch Viren/Adware ist fraglich, inwieweit diese Daten nicht nur rechtswidrig erhoben wurden, sondern zudem überhaupt beweiskräftig wären. Bei gezielt herbeigeführten Umleitungen dagegen besteht zwar das Problem, dass ein Unterlassungsanspruch verschuldensunabhängig besteht, andererseits provozierte Rechtsverstöße wohl zu einer Rechtsmissbräuchlichkeit führen (dazu im Wettbewerbsrecht hier bei uns).

Dazu bei uns:

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner