AGB-Recht: Wirksame AGB des Erbenermittlers

Der Bundesgerichtshof (III ZR 274/15) hat sich zur vertraglichen Gestaltung eines Erbenermittlers geäußert und festgehalten:

  • Die formularvertragliche Regelung, wonach ein Erbenermittler seinem Kunden gegenüber erst dann zu (weiteren) Tätigkeiten verpflichtet ist, wenn er von allen ermittelten Erben Vollmacht und Honorarvertrag erhalten hat, ist wirksam.
  • Die Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt dieser aufschiebenden Bedingung trifft den Kunden.
  • Vor Begründung einer Betätigungspflicht ist der Erbenermittler grundsätzlich nicht gehalten, seinem Kunden Auskunft und Rechenschaft zu geben.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner