Im letzten Jahr gab es – im Zuge diverser Vorfälle im Bereich der Datenverarbeitung von Arbeitnehmern – einen vielbeachteten und kritisierten Anlauf der Bundesregierung zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz, dass das Bundesdatenschutzgesetz mit Blick auf Arbeitsverhältnisse reformieren sollte. Um das Thema ist es inzwischen wieder etwas stiller geworden.
Aktuell ist festzustellen, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz in der Regierungsvorlage Ende Februar 2011 im Bundestag in der ersten Lesung beraten wurde (Infos dazu hier). Auf Grund der schon im Vorhinein gelaufenen erheblichen Kritik von Opposition und Arbeitnehmerverbänden kam es dort erwartungsgemäß zu einer heftigen Diskussion, in deren Verlauf dann auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP bekannt gab, dass man sich wohl selber noch die ein oder andere Änderung an dem Entwurf wünsche. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion ist wohl nicht mit einem Schnellschuss zu rechnen. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil aktuell der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mit Kritik an diesem Entwurf nicht geizte (dazu ein Bericht hier). Auf der aktuellen Tagesordnung des Bundestags im Mai ist es jedenfalls kein Thema.
Somit bleibt das öffentlich weiterhin so beachtete Thema des Arbeitnehmerdatenschutzes erst einmal „in der Schwebe“. Dennoch sollten gerade Arbeitgeber das laufende Gesetzgebungsverfahren im Auge haben und sich auf die zu erwartenden Änderungen bereits vorbereiten – zumal, wenn weitere Änderungen am Entwurf noch auftreten, davon auszugehen ist, dass sich damit eher mehr als weniger Aufgaben für Betriebe erheben.
Zum Thema:
- Kompakte Darstellung wichtiger Änderungen durch das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz
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