Bittorrent ist ein Protokoll zum Teilen von Dateien („Filesharing“) über das Internet. Wenn hierüber urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis geteilt werden kann es zu einer Abmahnung kommen.
Es geht im Kern darum, dass eine Datei die ein fremdes urheberrechtliches geschütztes Werk enthält – etwa ein Lied oder einen Film – über das Internet zur Verfügung gestellt wurde. Dies eben über ein Filesharing-Protokoll wie Bittorrent, das dazu dient, Dateien über das Internet mit anderen zu teilen. Hierbei kann jemand solche Dateien von Dritten kopieren und während er diese kopiert teilt er die kopierten Datenpakete wiederum mit Dritten.
Man kann dieses Teilen über eigene Filesharing-Programme vornehmen, aber es gibt auch Anwendungen die unbemerkt auf Filesharing-Angebote zurückgreifen. So etwa Apps mit denen man Filme ansehen kann, wobei die Filmdaten dann mittels Filesharing kopiert werden.
Mit der Abmahnung soll erreicht werden, dass dieses Teilen urheberrechtlich geschützter Werke abgestellt wird. Zudem soll Schadensersatz für das Teilen des Werkes eingetrieben werden – sowie Kosten für den Rechtsanwalt erhoben werden, der die Abmahnung ausgesprochen hat.
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