Bußgeldbescheid erhalten?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zügig handeln, Sie haben eine Einspruchsfrist von 2 Wochen. Dabei gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht, dem kleinen Strafrecht, dass man prozessuale Fragen beherrschen muss, wenn man vor Gericht überzeugen und Bußgelder abwehren oder zumindest verringern möchte.

Bußgeldbescheid erhalten – die Perspektiven

Oft ist eine der ersten Fragen, ob sich ein Anwalt lohnt – auch wenn dies eine persönliche Entscheidung ist, geht es gerade bei Ordnungswidrigkeiten oft um finanzielle Erwägungen und man muss unterscheiden, ob wirtschaftliche Fragen am Ende ausschlaggebend sind:

  • Bußgelder für Unternehmen: Unternehmen haben sehr eigene Interessen, nicht selten stehen OWI-Verfahren nur vordergründig vor einem schwelenden UWG-Verfahren. Wir bearbeiten seit Jahren Bußgelder von Bundesbehörden wie Zoll, Bundesnetzagentur oder Bundesumweltamt und wissen, dass hier mitunter extrem empfindliche Geldbußen im Raum stehen können.
  • Bußgeldbescheid an Privatperson: Privatpersonen streiten sich gerne auch „aus Prinzip“, finanziell (wenn kein Rechtsschutzversicherer) vorhanden ist, macht der Streit ums Parkknöllchen aber keinen Sinn. Anders dagegen, wenn Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug oder empfindliche Geldbußen – etwa beim Bargeldtransport – im Raum stehen.
  • Datenschutzrecht: Ein Sonderfall sind DSGVO-Bußgelder, die an Unternehmen gerichtet sind. Hier sind Einsprüche und anwaltliche Bewertungen nach unserer Auffassung immer sinnvoll, weil hier viel zu viele Fragen bisher ungeklärt sind. In unserer Kanzlei finden Sie dabei nicht nur einen Fachanwalt für Strafrecht, sondern auch noch einen Fachanwalt für IT-Recht, also die ideale Kombination bei DSGVO-Bußgeldern.
  • Arbeitsrecht: Bei vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten im Arbeitsrecht (etwa bei der Arbeitnehmerüberlassung) wird sich ein Anwalt nach unserer Auffassung immer lohnen, weil hier schnell die Zuverlässigkeit des Geschäftsführers im Raum steht!

Bußgeldbescheid: Frist notieren

Heben Sie den Briefumschlag auf. Kam der Bußgeldbescheid per Einschreiben, notieren Sie umgehend selber auf dem Umschlag, wann der Bescheid eingetroffen ist. Ab diesem Datum läuft die Frist von 2 Wochen, die in jedem Fall zwingend einzuhalten ist.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Pauschale Einschätzungen verbieten sich bei Ordnungswidrigkeiten ebenso wie im Strafrecht selbst: Ohne Aktenkenntnis lässt sich nichts sagen, gleich, ob Verstoß gegen das Elektrogesetz oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Ein kluger Anwalt bestellt sich, lässt sich die Akte kommen und prüft die formalen Voraussetzungen als Erstes, ebenso wie die zum Verstoß gehörenden formalen Vorgaben wie insbesondere Dokumentation des Aufbaus oder der Eichung einer Messeinrichtung.

Wenn es um kleinste Zahlungen geht, die im Raum stehen, wird sich ein Anwalt aber – jedenfalls streng wirtschaftlich betrachtet – nicht lohnen, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Bußgeldbescheid erhalten? Rechtsanwalt Ferner hilft, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben!

Bußgeldbescheid erhalten? Nehmen Sie es Ernst, aber wägen Sie auch ab – bei kleinsten Bußgeldern lohnt sich ein Anwalt kaum.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das „kleine“ Strafrecht: ein Bußgeld kann einschneidend sein und das Ordnungswidrigkeitengesetz will beherrscht werden. Wir helfen insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bundesbehörden wie Hauptzollamt (Zoll), Bundesnetzagentur oder Umweltbundesamt.

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Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner