Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen können, ist zentral für die europäische Sozialpolitik. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 16. Juli 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde, wird die EU-Richtlinie (EU) 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht umgesetzt.
Das Gesetz zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen sowie Menschen mit sonstigen Einschränkungen zu fördern. Indem es Barrieren bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen abbaut, soll es diese für alle Menschen zugänglich und nutzbar machen. Gleichzeitig harmonisiert es die Anforderungen an Barrierefreiheit innerhalb der EU und unterstützt dadurch auch Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, beim Zugang zum europäischen Binnenmarkt.
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