Foto als Marke

Das Bundespatentgericht (BPatG) in München hat sich in einem aktuellen Beschluss vom 18.03.2024 (Az. 29 W (pat) 509/21) mit der Frage beschäftigt, ob eine Fotografie als Marke eingetragen werden kann. Der Fall betrifft die Schwarz-Weiß-Fotografie „Sprung in die Freiheit“ von Peter Leibing, die den Grenzpolizisten Conrad Schumann bei seiner Flucht über den Stacheldraht in West-Berlin zeigt.

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Abmahnung: Unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht

Unberechtigte Abmhnung: Am 29. Mai 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem bedeutenden Fall über die unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht (I ZR 145/23). Diese Entscheidung wirft wesentliche rechtliche Fragestellungen auf, die sowohl für Markeninhaber als auch für Unternehmen von Interesse sind, die möglicherweise zu Unrecht abgemahnt wurden.

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Marke: Entscheidung des OLG Hamburg: Verwechslungsgefahr bei beschreibenden Zeichenelementen

In einem kürzlich ergangenen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Az. 5 W 30/23) die Verwechslungsgefahr bei im Wesentlichen beschreibenden Zeichenelementen einer Marke beleuchtet. Die Entscheidung betrifft die deutsche Wort-Bild-Marke „Deutsche Mauerwerkstrocknung“ und die Verwendung ähnlicher Zeichen durch ein konkurrierendes Unternehmen.

Die konkrete Kernfrage war, ob die Verwendung des Begriffs „Deutsche Mauertrocknung“ durch den Antragsgegner eine Verwechslungsgefahr mit der eingetragenen Marke der Antragstellerin darstellt.

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Firmenmissbrauchsverfahren: BGH-Entscheidung zum Namensrecht einer Partnerschaftsgesellschaft

Firmenmissbrauchsverfahren bei STreit um Namen eines Partnerschaftsgesellschaft: In einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, II ZB 13/23) wurde die Frage der Namensführung innerhalb einer Partnerschaftsgesellschaft thematisiert. Der Fall dreht sich um die Rechtsbeschwerde gegen die Nutzung des Namens eines verstorbenen Partners in der Firma einer neu gegründeten Partnerschaftsgesellschaft.

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EuGH zur Beweislast bei Erschöpfung von Unionsmarkenrechten in selektiven Vertriebssystemen

In einem Urteil vom 18. Januar 2024 (Rechtssache C-367/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wichtige Klarstellungen zur Beweislast bei der Erschöpfung von Rechten aus Unionsmarken in selektiven Vertriebssystemen getroffen. Der Fall betrifft Hewlett Packard Development Company LP gegen Senetic S.A.

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Markenrecht und Schutz von Firmennamen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2024 (I ZR 95/22) steigt in die komplexe Materie des Markenrechts ein, insbesondere im Kontext von Unternehmenskennzeichen und dem Umgang mit identischen Firmennamen. Der Fall betrifft die beiden Unternehmen Peek & Cloppenburg, die jeweils in Düsseldorf und Hamburg ansässig sind und unter gleichem Namen agieren.

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Interessenabwägung bei Namensanmaßung und Domainregistrierung: Wirtschaftliche Aspekte und Weiterleitungsgebrauch im Fokus

In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (I ZR 107/22) ging es um eine domainrechtliche Problematik, insbesondere um die Frage der unberechtigten Namensanmaßung gemäß § 12 Satz 1 Fall 2 BGB durch die Aufrechterhaltung einer vor Entstehung des Namensrechts registrierten Internetdomain. Bei dieser Entscheidung standen verschiedene Aspekte im Fokus, die ich nachfolgend detailliert besprechen werde. Schon der Leisatz zeigt, es geht um echtes Domainrecht:

Bei der Prüfung einer unberechtigten Namensanmaßung (§ 12 Satz 1 Fall 2 BGB) durch die Aufrechterhaltung einer vor Entstehung des Namensrechts registrierten Internetdomain sind im Rahmen der Interessenabwägung auf Seiten des Domaininhabers nicht nur spezifisch namens- oder kennzeichenrechtliche, sondern sämtliche Interessen an der Aufrechterhaltung der Domainregistrierung zu berücksichtigen, deren Geltendmachung nicht rechtsmissbräuchlich ist. Hierzu zählt auch ein wirtschaftliches Interesse an der Fortführung eines Weiterleitungsgebrauchs, um durch eine Verbesserung der Trefferquote und des Rankings der Zielseite in Suchmaschinen das Besucheraufkommen zu erhöhen (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. April 2008 – I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 [juris Rn. 30 bis 34] = WRP 2008, 1520 – afilias.de; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. November 2013 – I ZR 153/12, GRUR 2014, 506 [juris Rn. 30] = WRP 2014, 584 – sr.de).

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