§ 353d Nr. 3 StGB bei der Pressearbeit

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) hat sich in einer Entscheidung vom 19.03.2024 (Az. 7 U 13/23) ausführlich mit der Anwendung von § 353d Nr. 3 StGB befasst. Diese Vorschrift behandelt das Verbot der öffentlichen Mitteilung amtlicher Dokumente aus einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren vor deren Erörterung in öffentlicher Verhandlung oder vor dem Abschluss des Verfahrens. Im vorliegenden Fall ging es um die Veröffentlichung von Zitaten aus einem Vernehmungsprotokoll eines Zeugen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.

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OVG Bremen: Beschränkungen von Meinungsäußerungen bei Versammlungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat am 30. April 2024 (Az. 1 B 163/24) eine bedeutende Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Beschränkungen von Meinungsäußerungen im Kontext von Versammlungen getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die Balance zwischen der Gewährleistung der Meinungsfreiheit und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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Richter muss sich Kritik gefallen lassen

Am 16. Mai 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall Lutgen gegen Luxemburg (Rechtssache Nr. 36681/23) ein Urteil gefällt, das die Bedeutung der Meinungsfreiheit im Kontext der anwaltlichen Tätigkeit unterstreicht.

Der Fall betrifft die Verurteilung eines Anwalts wegen beleidigender Äußerungen gegenüber einem Richter, die er in einer E-Mail an zuständige Behörden gemacht hatte. Das Urteil beleuchtet die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes der richterlichen Integrität.

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Der Hilflosigkeitsbegriff im Rahmen des § 201a StGB

§ 201a StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) regelt den strafrechtlichen Schutz gegen unzulässige Bildaufnahmen und -veröffentlichungen. Insbesondere der Begriff der Hilflosigkeit spielt eine zentrale Rolle in der Auslegung von § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB.

In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (4 StR 401/22) wurde dieses Merkmal präzise erörtert und geklärt, wann eine Person als hilflos gilt und wie dies die Anwendung des Strafrechts beeinflusst.

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Strafbarkeit der Aufzeichnung und Speicherung von Videoaufnahmen einer Routinepolizeikontrolle

In einem bemerkenswerten Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin vom 30. November 2023 (Aktenzeichen: 2 ORs 31/23 – 121 Ss 130/23) wurde die Frage der Strafbarkeit der Aufzeichnung und Speicherung von Videoaufnahmen einer Routinepolizeikontrolle behandelt. Dieser Fall wirft wichtige Fragen über die Grenzen der Überwachung durch Bürger und den Schutz der Privatsphäre von Polizeibeamten auf. Dazu auch auf LinkedIN.

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Persönlichkeitsrecht und §353d StGB

Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (VI ZR 116/22) vom 19. September 2023 betrifft eine Anhörungsrüge gegen ein vorheriges Urteil des Senats vom 16. Mai 2023. Die Anhörungsrüge des Klägers wurde zurückgewiesen, da der Senat entschied, dass das Urteil vom 16. Mai 2023 den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör nicht verletzt hat.

Dieser Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte des Zivilprozessrechts, insbesondere die Anforderungen an die Berücksichtigung von Parteivortrag und die Grenzen des Schutzes persönlicher Aufzeichnungen, speziell mit Blick auf §353d StGB.

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