Notveräußerung von Bitcoins im Jahr 2018

Bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern habe ich eine Pressemitteilung zur Notveräußerung von Bitcoins gefunden. Die Mitteilung ist hinsichtlich des Vorgehens interessant, daher übernehme ich sie im Folgenden.

Rechtlich ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Notveräußerung im Sinne des §111p StPO immer in Betracht kommt, wenn beschlagnahmte Gegenstände einen erheblichen Wertverlust erleiden könnten. Ich kenne dies etwa aus BTM-Verfahren, wo zum Schmuggel genutzte KFZ auf diesem Wege noch vor der Hauptverhandlung veräußert wurden. Im vorliegenden Fall dürfte sich die Notveräußerung als gute Wahl dargestellt haben, wenn man sich vor Augen hält, wie sich der allgemeine Bitcoin-Kurs seit der Veräußerung Anfang 2018 entwickelt hat.

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Cybersicherheit: Kommission will Reaktionsfähigkeit der EU auf Cyberangriffe verbessern

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am 13. September in seiner jährlichen Rede zur Lage der Union erklärt: „In den vergangenen drei Jahren haben wir das Internet für die Menschen in Europa sicherer gemacht. Dennoch ist Europa immer noch nicht gut gegen Cyberangriffe gerüstet. Deshalb schlägt die Kommission heute neue Instrumente zur Verbesserung des Schutzes gegen Cyberangriffe vor, unter anderen die Einrichtung einer EU-Agentur für Cybersicherheit.“

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