Cy­ber-Si­cher­heits­s­tra­te­gie für Deutsch­land 2016

Im November 2016 hat die Bundesregierung die vom Bundesminister des Innern vorgelegte „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016“ beschlossen. In diesem Papier findet sich ein ressortübergreifender strategischer Rahmen, der hinsichtlich der Cyber-Sicherheitsstrategie vorgegeben wird und ein vormaliges Werk aus dem Jahr 2011 fortführt. Die modernisierte Fassung sieht vier Handlungsfelder vor:

  • Handlungsfeld 1: Sicheres und selbstbestimmtes Handeln
    in einer digitalisierten Umgebung
  • Handlungsfeld 2: Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
  • Handlungsfeld 3: Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche
    Cyber-Sicherheitsarchitektur
  • Handlungsfeld 4: Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen
    und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner