Datenverkehr zwischen EU und Japan

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan: EU und Japan unterzeichnen Protokoll über grenzüberschreitenden Datenverkehr! Die belgische Ratspräsidentschaft hat im Namen der EU das Protokoll zur Aufnahme von Bestimmungen über den grenzüberschreitenden Datenverkehr in das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan unterzeichnet.

Das Abkommen kann in Kraft treten, sobald es von Japan ratifiziert worden ist und beide Parteien einander über den Abschluss ihrer internen Verfahren unterrichtet haben

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner