Das gibt es nicht viel zu schreiben: Das LG Berlin (97 O 178/10) hat festgestellt, dass Angaben bei eBay auch stimmen müssen, anonsten sind Abmahnungen gerechtfertigt. Im konkreten Fall hatte ein Händler No-name-Akkus verkauft und statt der tatsächlichen 4000mAh in der Artikelbeschreibung 5200mAh zugesagt.
Abgesehen von den dadurch ausgelösten Ansprüchen auf Schadensersatz und der Möglichkeit des Rücktritts durch den Käufer ist das ein (teures) wettbewerbswidriges Verhalten. Interessant gerade bei Akkus ist zudem, dass es wohl Unterschiede zwischen der „Real Capacity“ und der „Label Capacity“ gibt – sprich: Wer möchte kauft Akkus als Händler ein, auf denen etwas anderes drauf steht, als drin ist. Wer sich dabei erwischen lässt, dürfte sich am Ende (wegen Betruges) bei der Staatsanwaltschaft wieder finden.
- Russische Militärische Cyber-Akteure nehmen US- und globale kritische Infrastrukturen ins Visier - 11. September 2024
- Ransomware Risk Report 2024 von Semperis - 11. September 2024
- Künstliche Intelligenz in Deutschland – Status, Herausforderungen und internationale Perspektiven - 10. September 2024