Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Rechtsmissbrauch durch Ordnungsmittelantrag

Im Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2022 (20 W 4/22) wurde die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen einen Ordnungsgeldbeschluss abgewiesen. Das Gericht bestätigte die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 10.000 Euro für einen Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot im Zusammenhang mit einer irreführenden Werbung.

Hinweis: Diese Entscheidung wurde von mir besprochen in jurisPR-ITR 20/2023 Anm. 5

Sachverhalt

Die Schuldnerin hatte gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen, die ihr untersagte, geschäftlich mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest zu werben, ohne die entsprechende Fundstelle anzugeben. Trotz der gerichtlichen Anordnung warb sie weiterhin in einer Anzeige mit der Überschrift „A. Matratze – Stiftung Warentest Note 1,7 – X..de“, was einen kerngleichen Verstoß darstellte.

Rechtliche Bewertung

Das Oberlandesgericht bestätigte das vom Landgericht festgesetzte Ordnungsgeld. Es stellte klar, dass die Schuldnerin schuldhaft gehandelt hatte, da sie die Anforderungen zur Vermeidung des Verstoßes nicht erfüllt hatte. Das Gericht wies auch die Argumentation der Schuldnerin zurück, dass die Anzeige automatisch durch Google generiert wurde, und betonte die Verantwortung der Schuldnerin, solche Verstöße zu verhindern.

Entscheidung

Die sofortige Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht erläuterte, dass die Festsetzung des Ordnungsgeldes sowohl präventiven als auch repressiven Zwecken dient, um künftige Verstöße zu verhindern und eine angemessene Sanktion für begangene Verstöße zu bieten.

Fazit und Auswirkungen

Diese Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung gerichtlicher Verbote und die Notwendigkeit, bei der Verwendung automatisierter Werbemittel Vorsicht walten zu lassen. Sie unterstreicht auch die strenge Haltung deutscher Gerichte gegenüber der Missachtung gerichtlicher Anordnungen, insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Werbepraktiken stets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um erhebliche finanzielle Strafen zu vermeiden.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner