EU-Verordnung 2024/1183: Europäischer Rahmen für eine digitale Identität

Die EU-Verordnung 2024/1183, verabschiedet am 11. April 2024, zielt darauf ab, einen harmonisierten europäischen Rahmen für digitale Identitäten zu schaffen. Diese Initiative ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, die Digitalisierung voranzutreiben und den Bürgern sichere und vertrauenswürdige digitale Identitäten zu bieten, die grenzüberschreitend in der gesamten Union genutzt werden können.

Ziele der Verordnung

Die Verordnung verfolgt mehrere Hauptziele:

  1. Förderung sicherer digitaler Identitäten: Jede Person in der EU soll das Recht auf eine digitale Identität haben, über die sie die alleinige Kontrolle ausübt.
  2. Verbesserung der Interoperabilität: Der Rahmen soll die digitalen Schranken zwischen den Mitgliedstaaten abbauen und die Nutzung digitaler Identitäten über nationale Grenzen hinweg erleichtern.
  3. Erhöhung der Sicherheit und des Vertrauens: Durch die Einführung eines hohen Sicherheitsniveaus und den Schutz personenbezogener Daten soll das Vertrauen in digitale Identitäten gestärkt werden.
  4. Unterstützung der digitalen Wirtschaft: Die Verordnung soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen zu stärken und den Zugang zu digitalen Diensten zu erleichtern.

Wichtige Bestimmungen der Verordnung

  1. Europäische Brieftaschen für digitale Identitäten:
    • Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sogenannte „europäische Brieftaschen für digitale Identitäten“ bereitzustellen. Diese Brieftaschen sollen es den Nutzern ermöglichen, ihre Identität online und offline sicher zu verifizieren und eine breite Palette von Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
    • Diese Brieftaschen müssen interoperabel und grenzüberschreitend einsetzbar sein, sodass sie in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
  2. Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen:
    • Die Verordnung legt hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz fest. Dazu gehört die Verwendung modernster Technologien wie der Zero-Knowledge-Proof, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.
    • Nutzer sollen die Kontrolle über ihre Daten behalten und in der Lage sein, diese selektiv offenzulegen.
  3. Zertifizierung und Überwachung:
    • Die europäischen Brieftaschen für digitale Identitäten müssen von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zertifiziert werden. Diese Zertifizierungen sollen sicherstellen, dass die Brieftaschen den festgelegten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
    • Die Mitgliedstaaten müssen regelmäßige Schwachstellenbeurteilungen durchführen, um potenzielle Sicherheitslücken zu identifizieren und zu beheben.
  4. Integration und Nutzung:
    • Die Mitgliedstaaten sollen die Nutzung der europäischen Brieftaschen für digitale Identitäten fördern und ihre Integration in bestehende öffentliche und private digitale Dienste erleichtern.
    • Private Diensteanbieter, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energie, Finanzen und Gesundheit, sind verpflichtet, die Nutzung dieser digitalen Identitäten zu akzeptieren.

Vorteile der Verordnung

  • Sicherheit und Vertrauen: Die Verordnung gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit und Datenschutz, was das Vertrauen der Bürger in digitale Identitäten stärkt.
  • Einfacherer Zugang zu Dienstleistungen: Bürger und Unternehmen können auf eine breite Palette von Dienstleistungen sicher und bequem zugreifen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie sich befinden.
  • Förderung der digitalen Wirtschaft: Durch die Reduzierung von Verwaltungsaufwand und die Erleichterung grenzüberschreitender Transaktionen trägt die Verordnung zur Stärkung der digitalen Wirtschaft in der EU bei.

Ausblick

Die EU-Verordnung 2024/1183 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden digitalen Integration in Europa dar. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen für digitale Identitäten, der die Sicherheit und den Datenschutz der Bürger gewährleistet, die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärkt. Durch diese Maßnahmen wird die Digitalisierung in der EU weiter vorangetrieben und der Zugang zu digitalen Diensten für alle erleichtert.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner