Inhaltlich ist es wenig überraschend: Das LG Berlin (16 O 154/13) stellt fest, dass auch auf Google+ eine Impressumspflicht besteht und es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn man hiergegen verstößt. Die Entscheidung ist insofern ein paar Zeilen wert, als dass zu sehen ist, dass Google+ zunehmend in den Fokus des Wettbewerbs- und Urheberrechts rückt. Erst kürzlich hatte sich das LG Krefeld (hier bei uns) mit Google-Local-Einträgen im Rahmen von Google+ zu beschäftigen. Es kann daher nur nochmals darauf hingewiesen werden, dass man gleich welches Etikett auf dem genutzten Netzwerk steht, darauf achten sollte, mindestens die grundsätzlichen Regeln einzuhalten. Die Impressumspflicht sollte hier nun wirklich insgesamt hinreichend bekannt sein.
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