Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Google reagiert

Schon lange ist es still geworden um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage – nun reagiert Google wegen seines Dienstes „Google News“ – wer dort gelistet ist erhält eine Email, um zu bestätigen, dass eine Listung der eigenen Inhalte dort auch weiter gewünscht ist. Dazu muss man in der Mail auf einen Bestätigungslink klicken und die Seite zugleich in den Google Webmaster-Tools bestätigt haben. Danach muss man nur noch Bestätigen, dass man die Listung der Seite weiterhin wünscht. Dabei bestätigt man zugleich, dass die Listung unentgeltlich erfolgen darf:

Durch Anklicken von “Ja” erklären Sie, dass Ihre Inhalte in Google News unentgeltlich aufgenommen werden dürfen und Sie befugt sind, diese Einwilligung vorzunehmen.

Die Lösung ist ein Versuch von Google sich abzusichern – wer bis zum 01.08.2013 nicht reagiert hat, wird automatisch nicht gelistet:

Bildschirmfoto 2013-06-21 um 16.26.54

 

(Auszug aus der Google-Mail die mich erreicht hat)

Die getroffene Entscheidung kann laut Google jederzeit problemlos geändert werden. Es ist zumindest ein sauberer Versuch, der jedenfalls bei kleinen Seiten bzw. Seiten mit klaren Ansprechpartnern juristisch funktionieren sollte. Schwieriger wird es dort, wo jemand (Webmaster) zwar die faktische Befugnis hat, nicht aber die rechtliche Ermächtigung des Rechteinhabers solche Entscheidungen zu treffen – wenn Google nicht nachweisen kann, die entsprechende Ermächtigung bzw. den Verzicht auf Zahlungen von einem Bevollmächtigten erhalten zu haben, dürfte man sich wieder streiten können.

Zum Thema:

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner