LG Köln zur Berechnung des Grundpreises

Wenn ein Grundpreis angegeben wird, ist mit dem Landgericht Köln (84 O 91/11) keine Trickserei möglich: Wer etwa 6 Flaschen eines Getränks anbietet und zwei als Gratiszulage beigibt, darf nicht die Füllmenge von 8 Flaschen durch den Preis von 6 Flaschen teilen. Abzustellen ist vielmehr auf die Menge ohne die Gratis-Beigabe.

Update: Die Entscheidung wurde vom OLG Köln (6 U 174/11) aufgehoben! Dazu die Besprechung hier bei uns.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner