Markenrecht: Hochgestelltes „TM“ hinter angemeldeter Marke kein Grund für eine Abmahnung

Das Kammergericht (5 W 114/13) hat festgestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwenden des TM-Symbols für „Unregistered Trademark“ regelmäßig nicht anzunehmen sein wird, jedenfalls dann, wenn die entsprechende Bezeichnung tatsächlich bereits als Marke angemeldet – wenn auch nicht registriert – ist.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner