Rechtliche Ansprüche gegen Deepfakes

Gegen Deepfakes gibt es schon heute rechtlichen Schutz: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 14. Februar 2005 (1 BvR 240/04) wichtige Grundsätze zum Schutz des eigenen „digitalen Abbildes“ festgelegt. Diese Entscheidung gewinnt heute im Kontext von Deepfakes besondere Relevanz, da sie grundlegende Fragen des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Zeitalter berührt.

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer, der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, wehrte sich gegen eine Fotomontage, die in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Diese Montage zeigte seinen Kopf auf einem anderen Körper, wobei der Kopf technisch bearbeitet wurde, um die Darstellung zu verfremden. Die ursprünglichen Gerichte hatten zugunsten des Beschwerdeführers entschieden, da die Veränderung seines Abbildes als Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewertet wurde.

Rechtliche Analyse

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht es dem Einzelnen ermöglicht, selbst zu bestimmen, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt. Dieses Recht umfasst auch den Schutz vor der Verbreitung von manipulierten Bildern, die den Anschein erwecken, ein authentisches Abbild zu sein.

Einschränkungen durch Meinungs- und Kunstfreiheit

Gleichzeitig unterliegt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Einschränkungen, insbesondere durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). Der Bundesgerichtshof hatte die Manipulation als satirische Darstellung und damit als von der Meinungsfreiheit gedeckt eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht widersprach dieser Auffassung jedoch teilweise, indem es feststellte, dass auch geringfügige Veränderungen eines Bildes das Persönlichkeitsrecht erheblich beeinträchtigen können, insbesondere wenn diese Veränderungen nicht sofort erkennbar sind.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den
Anschein erweckt, ein authentisches Abbild einer Person zu sein.

Bundesverfassungsgericht

Abwägung der Rechte

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, da dieser die Gefahren moderner Bildmanipulationstechniken nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Es wurde hervorgehoben, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts nicht dadurch aufgehoben werden kann, dass eine manipulierte Darstellung in einen satirischen Kontext gestellt wird.

Fazit und Relevanz für Deepfakes

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist heute besonders relevant im Kontext von Deepfakes. Deepfakes sind technisch manipulierte Videos oder Bilder, die es zunehmend schwieriger machen, Manipulationen als solche zu erkennen. Die Grundsätze dieser Entscheidung bieten einen rechtlichen Rahmen, um gegen die unautorisierte Verbreitung von Deepfakes vorzugehen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen. Sie betonen die Notwendigkeit, den Persönlichkeitsschutz auch in einer digitalen und technologisch fortgeschrittenen Welt zu gewährleisten.

Auch wenn die Diskussion zu Deepfakes eine moderne ist: In der Rechtsprechung ist längst gefestigt, dass Abwehransprüche bestehen. Wobei satirische Darstellungen einen besonderen Schutz genießen. Zur Durchsetzung des Persönlichkeitsrechts gegen manipulierte Bild- und Tonaufnahmen stehen dem Betroffenen am Ende zivilrechtliche
Schutzansprüche, insbesondere aus §§ 823, 1004 BGB, §§ 22 f. KUG, zur Verfügung.

Diese Entscheidung unterstreicht damit schon vor vielen Jahren, dass selbst subtilste Manipulationen, die nicht sofort erkennbar sind, das Persönlichkeitsrecht schwerwiegend beeinträchtigen können und daher auch in solchen Fällen Abwehrrechte im Raum stehen.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner