Das Landgericht Düsseldorf (12 O 68/10) hat sich offensichtlich nun auf eine Linie eingeschwenkt: Beim Filesharing ist im Zuge des Schadensersatzes dort mit 300 Euro pro Lied zu rechnen. Ich hatte berichtet, dass das schon vormals beim LG Düsseldorf (12 O 521/09) so gesehen wurde.
Zu dem Thema ist eine Sammlung weiterer Entscheidungen hier bei uns zu finden. Es zeigt sich in einer Übersicht – mal ganz abgesehen davon, dass der vielzitierte Spruch „Die klagen nie“ offensichtlich Schwachsinn ist – dass man bei Liedern durchaus mit 150 Euro Schadensersatz rechnen muss, in Düsseldorf fest mit 300,00 Euro.
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