Software

Ihr IT-Fachanwalt für Softwarerecht: Jens Ferner – Kompetente Rechtsberatung für Softwareentwickler und Unternehmen

Die Rechtslage im Softwarerecht ist komplex und vielschichtig. Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen mit fundiertem Fachwissen und praxisnaher Beratung zur Seite, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Interessen zu schützen. Ob Sie als Softwareentwickler, Softwareunternehmen oder Nutzer von Softwarelösungen agieren – ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Gestaltung, Prüfung und Absicherung Ihrer Projekte.

Spannende rechtliche Fragestellungen im Softwarerecht:

  1. Urheberrechtlicher Schutz von Software: Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass allein die Funktionalität oder eine Programmiersprache urheberrechtlich geschützt sein könnten. Tatsächlich erstreckt sich der Schutz jedoch nicht auf die zugrunde liegenden Ideen, sondern nur auf die konkrete Umsetzung. Die klare Abgrenzung zwischen geschütztem und nicht geschütztem Material ist essenziell, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
  2. Verkauf und Weiterverbreitung gebrauchter Software: Der Europäische Gerichtshof hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden darf, auch wenn sie online erworben wurde. Dies wirft Fragen zu Volumenlizenzen, Lizenzbedingungen und den Anforderungen an den Nachweis der ordnungsgemäßen Löschung der Software beim Verkäufer auf.
  3. Haftung bei Softwarefehlern: Fehlerhafte Software kann erhebliche Schäden verursachen. Die Haftungsfragen sind vielfältig und betreffen sowohl den Hersteller als auch den Vertreiber und den Endnutzer. Ich berate Sie dabei, wie Haftungsrisiken minimiert und Verträge rechtssicher gestaltet werden können.
  4. Lizenzrechtliche Herausforderungen: Die richtige Wahl der Softwarelizenz ist entscheidend, insbesondere wenn es um Open-Source-Software oder gemischte Lizenzmodelle geht. Ich unterstütze Sie bei der Auswahl der passenden Lizenzmodelle und bei der Einhaltung der Lizenzbedingungen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
  5. Schutz von Code-Snippets und Programmcodes: Auch kleine Code-Snippets können urheberrechtlich geschützt sein, sofern sie eine individuelle geistige Schöpfung darstellen. Die Abgrenzung zu „Allerwelts-Codezeilen“ ist dabei entscheidend und kann in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen.

Beratungsbedarf für Unternehmen und Entwickler:

Im Softwarerecht gibt es zahlreiche Fallstricke, die sowohl Entwickler als auch Unternehmen betreffen. Ob bei der Vertragsgestaltung, der Implementierung neuer Softwarelösungen oder der Klärung von Lizenzfragen – rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, teure Fehler zu vermeiden und Ihr Projekt erfolgreich abzusichern. Ich biete Ihnen:

  • Vertragsgestaltung und -prüfung: Erstellen und Überprüfen von Softwarelizenzverträgen, Entwicklungsverträgen und Service Level Agreements (SLAs).
  • Beratung zu urheberrechtlichen Fragestellungen: Unterstützung bei der Durchsetzung von Schutzrechten oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Rechtliche Begleitung von Softwareprojekten: Von der Planung bis zur Umsetzung stehe ich Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Warum ich?

Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für IT-Recht und meinem technischen Hintergrund als ehemaliger Softwareentwickler biete ich eine einzigartige Kombination aus juristischer und technischer Expertise. Ich verstehe Ihre Herausforderungen und liefere praxisnahe, verständliche Lösungen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Softwareprojekte rechtlich abgesichert sind!

Kontaktieren Sie mich, um mehr über meine Leistungen im Softwarerecht zu erfahren und Ihre rechtlichen Fragen zu klären.