Es ist also nun tatsächlich eingetreten: Auf den Servern der Seite „kino.to“ wurden inzwischen wohl (so Focus.de) die Zahlungsdaten der Nutzer aufgestöbert.Hintergrund ist, dass es bei „kino.to“ die Möglichkeit von Werbefreien Premium-Accounts gab, die man mittels PayPal bezahlen konnte.
Wie ich schon früher klar gestellt hatte, ist in diesem Fall durchaus mit (zahlreichen) Ermittlungsverfahren auch hinsichtlich der Nutzer zu rechnen, wobei die letztendliche Frage der Strafbarkeit des Betrachtens solcher Angebote weiterhin hoch umstritten ist. Darüber hinaus wird man im strafrechtlichen Bereich fragen müssen, ob die Betrachter eventuell einem Irrtum hinsichtlich der Rechtmäßigkeit unterlegen sind (dazu nur §17 StGB). Diese Frage wird bei einer eventuell anstehenden Verteidigung sicherlich, neben der Frage der Strafbarkeit insgesamt, einen Kern ausmachen. Nachdem das AG Leipzig in einem Urteil am Rande festgestellt hat, dass das Betrachten von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten durchaus als Straftat anzusehen ist, ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass die entsprechende Staatsanwaltschaft leichtfertig eine Strafbarkeit verneinen und von einem Ermittlungsverfahren absehen wird.
Auf keinen Fall lässt sich vorhersagen, wie solche Ermittlungsverfahren ablaufen, also insbesondere ob tatsächlich mit Hausdurchsuchungen zu rechnen ist.Jenseits aller Panikmache sollte Betroffene hier zumindest vorsichtig sein und diesen Fall erst einmal einkalkulieren. Dazu gehört auch die Tatsache, dass im Fall einer solchen Durchsuchung samt Beschlagnahme wirklich alles mitgenommen wird, was mit Computern auch nur zu tun hat: Insbesondere Rechner selbst, Tastaturen, Drucker, Festplatten und USB-Sticks. Die Betroffenen sind in diesem Fall – gerade wenn auf den Datenträgern unverzichtbare Daten waren, etwa die man zur beruflichen Tätigkeit benötigt, in einem Schockzustand. Zwar ist es im Regelfall möglich, Kopien zu erhalten, dies jedoch mit teilweise deutlich spürbarer zeitlicher Verzögerung. Dabei ist auch der Problemfall zu sehen, dass evt. Haushalte betroffen sind, in denen Kinder gehandelt haben, die Eltern aber von den Ermittlungsmaßnahmen (faktisch) betroffen sein werden.
Sollten sich in den nächsten Tagen die Anzeichen verdichten, dass tatsächlich entsprechende Daten gefunden wurden, ist Betroffenen wohl zu raten, sich vorsorglich hinsichtlich möglicher anstehender Ermittlungsmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen beraten zu lassen. Sofern das Problem sich weiter verdichtet, folgt ggfs. ein ausführlicherer Artikel zum Thema bei uns.
Dazu auch bei uns (früher):
- Ermittlungen in Sachen kino.to: Was haben Nutzer zu befürchten?
- Problematik Zahlungsdaten auch bei Sharehosting wie Megaupload.com
- Russische Militärische Cyber-Akteure nehmen US- und globale kritische Infrastrukturen ins Visier - 11. September 2024
- Ransomware Risk Report 2024 von Semperis - 11. September 2024
- Künstliche Intelligenz in Deutschland – Status, Herausforderungen und internationale Perspektiven - 10. September 2024