Dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht strafbar sein kann, hat sich hoffentlich herumgesprochen. In der Märkischen Allgemeinen bin ich aber auf einen Vorfall aufmerksam geworden, der – jenseits von Filesharing & Co. – mal etwas „exotischer“ ist: Ein Senior hat Betriebsanleitungen für (ältere) Autos kopiert und diese Kopien gewinnbringend verkauft. Der gesamte Vorfall führte am Ende zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten (auf Bewährung), wobei die Umstände zu beachten sind – etwa die einschlägige Vorstrafe sowie das geschäftsmäßige Vorgehen bei ordentlichen Umsätzen.
Das Interessante an dieser Sache ist das Tatobjekt – gerade wegen des Internets wird heute schnell einmal vergessen, dass urheberrechtliche Delikte eben nicht nur digital „ein Problem“ sind, sondern auch „offline“ (wobei hier das Internet als Vertriebskanal genutzt wurde).
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