Strafbar: Verstöße gegen das Urheberrecht

Dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht strafbar sein kann, hat sich hoffentlich herumgesprochen. In der Märkischen Allgemeinen bin ich aber auf einen Vorfall aufmerksam geworden, der – jenseits von Filesharing & Co. – mal etwas „exotischer“ ist: Ein Senior hat Betriebsanleitungen für (ältere) Autos kopiert und diese Kopien gewinnbringend verkauft. Der gesamte Vorfall führte am Ende zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten (auf Bewährung), wobei die Umstände zu beachten sind – etwa die einschlägige Vorstrafe sowie das geschäftsmäßige Vorgehen bei ordentlichen Umsätzen.

Das Interessante an dieser Sache ist das Tatobjekt – gerade wegen des Internets wird heute schnell einmal vergessen, dass urheberrechtliche Delikte eben nicht nur digital „ein Problem“ sind, sondern auch „offline“ (wobei hier das Internet als Vertriebskanal genutzt wurde).

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner