Anscheinsbeweis für Zugang bei Einwurf-Einschreiben

In dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 213/23) ging es um die Frage, wann ein Kündigungsschreiben dem Empfänger, in diesem Fall der Klägerin, zugegangen ist.

Der Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit einem Schreiben vom 28. September 2021 zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Die Klägerin behauptete jedoch, dass das Kündigungsschreiben erst am 1. Oktober 2021 in ihren Hausbriefkasten gelangt sei und das Arbeitsverhältnis daher erst zum 31. März 2022 beendet worden sei.

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IT-Sicherheit und Arbeitsrecht – Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen

In der heutigen digitalen Arbeitswelt spielt IT-Sicherheit die entscheidende Rolle. Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, um die IT-Sicherheit in ihrem Betrieb zu gewährleisten, und Arbeitnehmer müssen sich bewusst sein, welche Konsequenzen drohen, wenn sie die Sicherheit des Unternehmens gefährden. Im Folgenden geht es um die wichtigsten Aspekte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit IT-Sicherheit und Arbeitsrecht beachten müssen.

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Arbeitsgericht Suhl zu Verdachtskündigung und Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

Am 20. Dezember 2023 traf das Arbeitsgericht Suhl (Aktenzeichen: 6 Ca 54/23) ein Urteil, das eine außerordentliche Verdachtskündigung zum Gegenstand hatte.

Dieses Urteil wirft wichtige Fragen zur Verdachtskündigung und zur Schadensersatzpflicht bei Datenschutzverstößen auf, wobei es hier konkret um das ständige Thema des Löschens von Daten ging. Es verdeutlicht dabei die Komplexität und die strengen Anforderungen des Arbeitsrechts in Deutschland, insbesondere im Bereich der außerordentlichen Kündigung und des Datenschutzes.

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Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freier Mitarbeit bei Gastvertrag im Theater

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 31. Januar 2024 (Az. 5 Sa 422/23) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Risikoverteilung bei einem Theaterbrand und zur Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Arbeitsverhältnis bei einer Sängerin und Schauspielerin mit Gastvertrag getroffen.

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Keine Kündigung wegen unberechtigter Zugriffseinrichtung auf Email-Accounts

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 28. März 2024 (Az. 6 Sa 324/23) eine bedeutsame Entscheidung getroffen, die die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer Prokuristin betraf. Die Prokuristin hatte sich über den IT-Dienstleister des Unternehmens Zugriff auf die Email-Accounts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschafft. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die wesentlichen rechtlichen Probleme und die Urteilsbegründung des Gerichts im Detail.

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LAG Hamburg zur Löschung und Kopie von Daten durch Arbeitnehmer

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat mit Urteil vom 17. November 2022 (Az. 3 Sa 17/22) eine wegweisende Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Umständen die Löschung und das Kopieren von Daten durch Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. In diesem Blog-Beitrag werden die wesentlichen rechtlichen Probleme und die Urteilsbegründung des Gerichts detailliert erläutert.

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Auskunft über die vom Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten

Im vorliegenden Fall hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (9 Sa 73/21) ein bedeutendes Urteil zu datenschutzrechtlichen Ansprüchen eines Arbeitnehmers gefällt. Der Kläger forderte die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte und Auskunft über die von seinem Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO und deren Anwendung im Arbeitsrecht auf.

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Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

In einer aktuellen Entscheidung (4 Sa 11/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt, die aufgrund des Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“ und eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ausgesprochen wurde. Dabei ging es um den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter ausgerechnet einem Konkurrenzunternehmen die lizenzwidrige Verwendung der eigenen Software ermöglicht habe.

Die Entscheidung beleuchtet wesentliche rechtliche Aspekte im Kontext der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers beim Verdacht, wesentliche Daten der Firma für andere verwendet zu haben. Aber Vorsicht, der Fall macht zugleich deutlich, wie gefährlich es sein kann, allein aus äußeren und allgemeinen Umständen auf ein geschäftswidriges Verhalten zu schließen!

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Domain- und Social-Media-Accounts des Arbeitnehmers

In einem komplexen Rechtsstreit entschied zunächst das Arbeitsgericht Köln (Az. 19 Ca 5562/22) über die Herausgabe von Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts und einer Internetdomain. Diese Entscheidung wurde später in der Berufung vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Az. 6 Sa 240/23) überprüft.

Beide Entscheidungen beleuchten die rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch die Verwaltung von digitalen Unternehmensressourcen durch ehemalige Mitarbeiter.

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