Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bringt viele Chancen mit sich, wirft aber auch erhebliche rechtliche Fragen auf, insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts. Unternehmen, die KI implementieren, müssen sicherstellen, dass die Nutzung dieser Technologien mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang steht, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Im Folgenden werden die wichtigsten rechtlichen Aspekte zusammengefasst, die bei der Einführung von KI im Unternehmen zu beachten sind.
„Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen: Arbeitsrecht“ weiterlesenVerbotene Arbeitnehmerüberlassung
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (5 Sa 113/21 und 4 Sa 107/21) konnte sich zur verbotenen Arbeitnehmerüberlassung äußern und einen Überblick über die aktuelle Rechtslage geben. So werden mit der Definition in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung dann überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen.
„Verbotene Arbeitnehmerüberlassung“ weiterlesenArbeitsvertrag: Befristung in elektronischer Form ist unwirksam
Immer wieder werden befristete Arbeitsverträge geschlossen. Doch, Vorsicht! Ein befristeter Arbeitsvertrag, der von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichnet wird, genügt den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht. Er ist daher auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies hat das Arbeitsgericht (36 Ca 15296/20) Berlin jetzt entschieden.
„Arbeitsvertrag: Befristung in elektronischer Form ist unwirksam“ weiterlesenZugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Beim Landgericht Erfurt (1 HK O 43/20) ging es um die Frage, um das Unternehmen auf das dienstliche Mail-Postfach (hier: eines Vorstandsmitglieds) Zugriff nehmen darf, wenn die private Nutzung von E-Mail und Internet den Vorstandsmitgliedern ausdrücklich erlaubt war.
„Zugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber“ weiterlesenUnwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Signatur
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (36 Ca 15296/20) genügt ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag den Formvorschriften für eine wirksame Vereinbarung einer Befristung nicht, der Arbeitsvertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
„Unwirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund elektronischer Signatur“ weiterlesenLieferdienst: Fahrradkurier hat Anspruch auf Fahrrad und Smartphone vom Arbeitgeber
Das Hessische Landesarbeitsgericht (14 Sa 306/20) hat über die Klage eines Fahrradkuriers eines Lieferdienstes entschieden. Der Auslieferer, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, hat gefordert, dass ihm für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung gestellt wird.
Er sei nicht verpflichtet, sein eigenes Fahrrad und sein eigenes Smartphone einschließlich des erforderlichen Datenvolumens für die Internetnutzung zu verwenden, wenn er arbeite. Der Kläger hatte mit seiner Klage Erfolg, ebenso ein Kollege, der vom Lieferdienst nur verlangte, ihm für die Auslieferungen ein Smartphone zu stellen.
Dazu schon vorher bei uns: Crowdworker als Arbeitnehmer
„Lieferdienst: Fahrradkurier hat Anspruch auf Fahrrad und Smartphone vom Arbeitgeber“ weiterlesenArbeitsrecht & AGB-Recht: Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 792/11) hat wiedermals klar gestellt, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen eines Arbeitsvertrages, die den Umfang der Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung regeln, nicht der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen.
Nach §307 III S.1 BGB unterfallen Bestimmungen in AGB der uneingeschränkten Inhaltskontrolle nur dann, wenn durch sie von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Dazu gehören mit dem BAG Klauseln, die (nur) den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistung festlegen, nicht. Im Arbeitsverhältnis sind das vor allem die Arbeitsleistung und das Arbeitsentgelt. Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe des Arbeitsgerichts, über die §§ 305 ff. BGB den „gerechten Preis“ zu ermitteln (so auch BAG, 5 AZR 331/11).
Das bedeutet: Es gibt keinen Weg, über eine AGB-Kontrolle durch die Hintertüre einen „gerechten Lohn“ in Arbeitsverträge durch das Gericht hinein zu deuten.
Hinweis: Ich prüfe Ihre Vertragswerke und AGB – und erstelle auf Wunsch auch neue unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Entwicklungen. Neben spezialisiertem vertragsrechtlichen Wissen biete ich die Erfahrung aus zahlreichen Mandaten dieser Art.
Social Media Guidelines – Muster und Erläuterungen
Inzwischen sollte es zum Alltag gehören, dass Unternehmen, gleich welcher Größe, zumindest irgendwie im „sozialen Internet“ aktiv sind – sei es freiwillig oder unfreiwillig. Vom gezielten Auftritt zu Werbezwecken bis zum Mitarbeiter, der ungewolltes über das eigene Unternehmen verbreitet – die Problematik trifft inzwischen Unternehmen jeglicher Größe. Zum geflügelten Begriff haben sich hierbei die „Social Media Guidelines“ entwickelt, die teilweise wie ein Allheilmittel gepriesen werden. Tatsächlich sollte sich jedes Unternehmen überlegen, derartige Guidelines zu entwickeln, im Folgenden einige rechtliche Überlegungen zur Ausgestaltung.
„Social Media Guidelines – Muster und Erläuterungen“ weiterlesenExterner Datenschutzbeauftragter: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers
Die Sachlage bei Landesarbeitsgericht Düsseldorf (12 Sa 136/15) ist zwar interessant, muss aber genau verstanden werden um die Entscheidung nicht falsch einzuordnen: Jemand war selbstständig als externer Datenschutzbeauftragter und lässt sich dann bei einem Unternehmen anstellen als „Berater für Datenschutz“, wobei er einen bisherigen Kunden mitbringt und den weiter betreut. Später dann soll er – im Rahmen einer Änderungskündigung – für einen weiteren Kunden tätig werden und zwar als „externer Datenschutzbeauftragter“. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine Änderungskündigung schon gar nicht notwendig war, denn genau hierfür war er angestellt.
Die Entscheidung ist ein Musterstück dafür, wie man als Arbeitnehmer für etwas eingestellt wird, was man selber gar nicht sieht. Die Ausführungen zum (externen) Datenschutzbeauftragen sind im Übrigen interessant, insbesondere was die Weisungsgebundenheit des externen Datenschutzbeauftragten gegenüber seinem eigenen Arbeitgeber angeht, die überzeugend und zu Recht abgelehnt wird.
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Verzicht auf Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht: Der Arbeitnehmer kann nach Aussprache einer Kündigung auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten. Gleichwohl gibt es hierbei ein gewisses Missbrauchsrisiko, dem die Rechtsprechung mit gewissen Hürden begegnet, die der Arbeitgeber einzuhalten hat. Üblicherweise wird dann bei Aussprache der Kündigung eine gesonderte Vereinbarung getroffen, eine „Abwicklungsverbeinbarung“ oder ähnliches.
Hiermit hatte sich unter anderem das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (5 Sa 1099/13) zu beschäftigen. Es ging um eine solche Abwicklungsvereinbarung, in der vereinbart war, dass der Arbeitgeber ein qualifiziertes Endzeugnis mit guter Leistungs- und Führungsbewertung erteilt während der Arbeitnehmer im Gegenzug ausdrücklich auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichtete.
Eine Übersicht zur Wirksamkeit des Verzichts auf die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht.
„Verzicht auf Kündigungsschutzklage“ weiterlesen