Verwertung der Transkripte von im Ausland heimlich abgehörten Gesprächen

In einer spannenden Entscheidung vom 9. April 2024 (Az. 4 U 452/23) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zur Verwertung von im Ausland heimlich abgehörten Gesprächen Stellung genommen.

Im Fokus des Urteils steht die Frage, ob solche Transkripte zur Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche in Deutschland verwendet werden dürfen.

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Whatsapp-Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess

In einem bemerkenswerten Rechtsstreit, der beim Landesarbeitsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 1 Sa 53/23 verhandelt wurde, drehte sich alles um die strittige fristlose Kündigung einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Der Fall wirft – wie alle diese Fälle – Licht auf die komplexen Anforderungen an die Rechtfertigung einer fristlosen Entlassung und verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung der Interessen beider Parteien im Arbeitsrecht.

Darüber hinaus, das dürfte der spannendste Teil sein, wurde ein Verwertungsverbot hinsichtlich von Whatsapp-Chats angenommen, auf die der Arbeitgeber mittels eines noch vorhandenen Web-Zugriffs auf einem Arbeitsrechner zugreifen konnte.

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Nicht DSGVO-Konforme Kameraüberwachung: Beweisverwertungsverbot

Das Amtsgericht Geilenkirchen (10 C 114/21) zeigt kurz und schmerzlos, wie man mit einer Videoüberwachung, die unter Verstoß gegen die DSGVO betrieben wird, vor Gericht Schiffbruch erleiden kann:

Das von der Klägerin angefertigte Video ist als Beweismittel nicht verwertbar. Es handelt sich um eine den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetztes unterliegende Aufnahme. Die Aufzeichnung durch die am klägerischen Hausobjekt installierte Videokamera stellt eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens dar, welche zur Wahrnehmung der Interessen der Klägerin nicht erforderlich und deshalb gemäß § 4 Abs. 1 BDSG nicht zulässig ist.

Man bemerke: Keine Fundstelle, keine Abwägung der Rechtsgüter (es ging um einen Unfallschaden in Höhe von 3.923,59 €), sondern kurz und knackig die Erklärung, dass ein Beweisverwertungsverbot besteht. Es macht also Sinn, sich um eine ordentliche rechtliche Lage zu bemühen, bevor man vor Gericht scheitert.

Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess bei DSGVO-widriger Datenerhebung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (12 Sa 56/21) hat klargestellt, dass sich ein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus dem Gebot verfassungskonformer Auslegung des Prozessrechts ergeben kann.

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Kein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung

In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.

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Verhältnis von Datenhehlerei zu Verrat von Geschäftsgeheimnissen

In einer älteren Entscheidung hat sich das OLG Stuttgart (2 U 30/18) zu den Voraussetzungen der Datenhehlerei nach § 202d StGB und des Verrats von Geschäftsgeheimnissen (damals noch § 17 UWG) – einschließlich des Verhältnisses der Tatbestände zueinander – geäußert. Die Entscheidung dürfte auch heute noch mit Blick auf das GeschGehG von Bedeutung sein. Zugleich wird deutlich, dass der Bereich der Datendelikte von enormer Komplexität ist, gerade im Zivilprozess, wo einer Verzahnung auf diversen Ebenen möglich ist.

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Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahme im Arbeitsrecht

Beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 Sa 624/22, ging es um die Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufnahme in einem Arbeitsgerichtsprozess. Die Entscheidung macht deutlich, wie die Rechtsprechung mit der Verwertung von solchen – möglicherweise rechtswidrigen – Dashcam-Aufnahmen umgeht, wobei es hier vor allem darum ging, ob die Dashcam im PKW eine Tonaufnahme vorgenommen hat. Hier drohen insbesondere erhebliche Mehrkosten. Nach den diesbezüglichen gerichtlichen Hinweisen wurde sodann ein Vergleich geschlossen.

Im Folgenden aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts:

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Anspruch auf außerhalb der Akte liegende, urteilsrelevante Informationen

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH B 57/21) konnte sich zur Frage äußern, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht, die nicht Teil der Akte geworden sind. Theoretisch würde das Akteneinsichtsgesuch leer laufen, wenn die Behörden durch die Hinzunahme zur Akte frei entscheiden könnten, was man erhält und was nicht.

Hintergrund dieser Entscheidung war eine Ordnungswidrigkeit, hier gilt: Gelangt im Ordnungswidrigkeitenverfahren ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung, folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren im Grundsatz mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der Anspruch des Betroffenen, Kenntnis auch von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden und weiterhin vorhanden sind, aber nicht zur Bußgeldakte genommen wurden.

Hinweis: Auch wenn es im Kern ständig um OWIs geht, lassen sich hier gerade für Strafverfahren weitere Rückschlüsse ziehen – dabei zeigt sich ein Wandel des Verständnisses davon ab, was das Akteneinsichtsrecht angeht. Während dies früher sehr eng verstanden wurde, ist auf Ebene der Verfassungsgerichte eine zunehmende Ausweitung zu verstehen. Die Frage, des „ob“ und „was“ zum Umfang der Ermittlungsakte ist mit dem Wunsch der Verfassungsgerichte ausdrücklich überprüfbar. Die Praxis aus vielen Wirtschaftsstrafverfahren, schriftliche Dokumente als „Asservate“ zu führen, sollte mit Blick auf die Aktenordnungen (siehe nur §4 I S.1 AO NRW) immer hinterfragt werden.

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Digitale Beweismittel

Digitale Beweismittel: Wie geht man mit digitalen Beweismitteln (richtig) um? Diese Frage ist allgegenwärtig und leider kaum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen: Es gibt nur eine extrem überschaubare Anzahl von Aufsätzen zum Thema, gerichtliche Entscheidungen sind noch seltener. Dabei drängt sich gerade mit der zunehmenden Digitalisierung des Prozesswesens diese Frage auf.

Vor allem eine Frage ist inzwischen ebenso drängend wie vollkommen aus dem Fokus geraten: Was ist ein digitales Beweismittel? In diesem Beitrag gehe ich auf die wesentlichen Problembereiche rund um digitale Beweismittel ein, ich widme dabei einen wesentlichen Teil meines Alltags rund um technische und rechtliche Fragen von IT-Forensik und digitaler Beweismittel.

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