Stillschweigende Übernahme eines Risikos

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit des Gläubigers nach § 323 Abs. 6 Fall 1 BGB und § 326 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 BGB bestätigt und weiter präzisiert. Es geht dabei um die Frage, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger das Risiko eines Leistungshindernisses übernimmt, das dann zur Befreiung des Schuldners von seiner Leistungspflicht führt. Die aus dem Schuldrecht entstammende Entscheidung dürfte für IT-Projekte beachtliche Auswirkungen haben.

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BGH: KI kann kein Erfinder sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngsten Beschluss vom 11. Juni 2024 entschieden, dass Künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder im Sinne des Patentrechts anerkannt werden kann (Az.: X ZB 5/22). Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Patentlandschaft und die rechtliche Behandlung von Erfindungen, die durch KI-generierte Prozesse entstehen.

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Rechtliche Ansprüche gegen Deepfakes

Gegen Deepfakes gibt es schon heute rechtlichen Schutz: Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 14. Februar 2005 (1 BvR 240/04) wichtige Grundsätze zum Schutz des eigenen „digitalen Abbildes“ festgelegt. Diese Entscheidung gewinnt heute im Kontext von Deepfakes besondere Relevanz, da sie grundlegende Fragen des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Zeitalter berührt.

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Erneute Zeugen-Einvernahme in Berufungsinstanz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 24. April 2024 (Aktenzeichen: VII ZR 136/23) klargestellt, dass das Berufungsgericht im Hinblick auf den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs einen im ersten Rechtszug vernommenen Zeugen erneut vernehmen muss, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur teilweise oder gar nicht gewürdigt hat und diese nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist.

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Reichweite eines auf die konkrete Verletzungsform beschränkten gerichtlichen Unterlassungsgebots

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Mai 2024 (Aktenzeichen: VI ZR 307/22) befasst sich mit der Reichweite eines auf die konkrete Verletzungsform beschränkten gerichtlichen Unterlassungsgebots hinsichtlich einer Bildveröffentlichung. Der BGH klärt, unter welchen Umständen ein erneutes Veröffentlichungsverbot greift und wie der Kontext der begleitenden Wortberichterstattung dabei zu berücksichtigen ist.

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Nutzer eines Internet-Radiorecorders können sich auf die Privatkopieschranke berufen

In einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um die Frage, ob Nutzer eines Internet-Radiorecorders sich auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen können, wenn sie Musiktitel aufzeichnen und speichern. Der Fall betraf ein Unternehmen der Tonträgerindustrie, das gegen die Betreiber eines Internetdienstes vorging, der es Nutzern ermöglichte, Musiktitel von Internet-Radiosendungen aufzunehmen. Der BGH bekräftigte insoweit seine frühere Rechtsprechung.

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