Handel mit Industriehanf: OLG Hamm klärt illegalen Verkauf von Cannabisprodukten

Der Handel mit Cannabisprodukten aus einem Anbau mit zertifiziertem
Saatgut oder mit einem Wirkstoffgehalt von weniger als 0,2 % THC
(Tetrahydrocannabinol) ist illegal, wenn er nicht ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Das hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die Revision der Staatsanwaltschaft Paderborn, der sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamm angeschlossen
hat, am 21.06.2016 entschieden und damit das Berufungsurteil einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Paderborn aufgehoben.
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