Kosten bei zu Unrecht erwirkter Unterlassungsverfügung

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 28. Juli 2023 (Aktenzeichen: 6 U 33/23) wurde die Berufung der Klägerin gegen ein vorheriges Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Der Fall betraf die angeblich zu Unrecht erwirkte Unterlassungsverfügung gegen den Vertrieb von Gaming-Stühlen. Die Entscheidung des Gerichts befasst sich mit den Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche und der Frage der Dringlichkeit in einstweiligen Verfügungsverfahren.

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Prozessuale Waffengleichheit im Presserecht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 12. März 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 605/24) in einem Eilverfahren entschieden, dass die Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel durch das Landgericht Hamburg die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt hat. Das Urteil beleuchtet zentrale Aspekte der Pressefreiheit und der prozessualen Gleichbehandlung im Eilverfahren.

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Kein Unterlassungsanspruch, wenn Äußerungen aus vertraulichem Gespräch an Presse weitergegeben werden

Im Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (4 U 676/24) vom 28. Mai 2024 befasst sich das Gericht mit der Frage, ob ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn Äußerungen aus einem vertraulichen Gespräch an die Presse weitergegeben werden. Der Kläger begehrte die Unterlassung der Verbreitung bestimmter Zitate, die in einem Artikel der „Freien Presse“ veröffentlicht wurden. Das OLG Dresden entschied, dass kein Unterlassungsanspruch besteht.

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Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Kontext einer einstweiligen Verfügung

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (5 W 62/24) vom 21. Juni 2024 behandelt die Selbstwiderlegung der Dringlichkeit im Kontext einer einstweiligen Verfügung. Der Fall betrifft ein Autohaus, das gegen negative Online-Bewertungen eines ehemaligen Mitarbeiters vorging und die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung geltend machte. Das OLG Celle musste entscheiden, ob die Antragstellerin durch ihr Verhalten die Dringlichkeit selbst widerlegt hatte.

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Urheberrecht versus Stadtplanung

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 27. Februar 2024 (Az.: 13 U 57/23) ging es um den Konflikt zwischen dem Erhaltungsinteresse des Urhebers einer Platzgestaltung und dem Interesse der Gemeinde an einer Umgestaltung des Platzes.

Der Fall drehte sich um eine Brunnenanlage auf dem Andreas-Hermes-Platz in Hannover, die Teil einer von Prof. Gustav Lange entworfenen Platzgestaltung ist. Diese Entscheidung bietet wertvolle Einblicke in die rechtlichen Abwägungen, die bei der Beurteilung solcher Konflikte erforderlich sind.

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OLG Dresden: Erkennbarkeit einer Person durch Äußerungen in sozialen Medien

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in seinem Beschluss vom 23. April 2024 (Az. 4 W 213/24) eine interessante Entscheidung zur Erkennbarkeit von Personen durch Äußerungen in sozialen Medien und zum Rechtsschutzbedürfnis bei Unterlassungsanträgen getroffen. In diesem Blog-Beitrag analysieren wir die wesentlichen Aspekte des Urteils und deren Auswirkungen auf die Praxis des Presse- und Äußerungsrechts.

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Meinungsfreiheit in der journalistischen Praxis: LG Hamburg entscheidet über Unterlassungsansprüche

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 17. Januar 2024 (Aktenzeichen: 324 O 563/23) wichtige Fragen zur Meinungsäußerung und journalistischen Sorgfalt geklärt. Der Fall dreht sich um den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen bestimmte Äußerungen in einem Online-Streitgespräch.

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BGH zur Verjährungsfrist bei Schadensersatz aus unrechtmässig ergangener einstweiliger Verfügung

Die Klägerin, ein Parallelimporteur von Arzneimitteln, wurde durch eine einstweilige Verfügung daran gehindert, bestimmte Teststreifen in Deutschland zu vertreiben. Die Verfügung stützte sich auf die Rechtsprechung des BGH, wonach In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung im Inland nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie eine deutsche Gebrauchsanweisung enthalten, die vorab in einem erneuten Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden ist.

Nach einem Urteil des EuGH im Jahr 2016, das dieser Auffassung widersprach, erhob die Klägerin Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klägerin verlangt nun Schadensersatz für den entgangenen Gewinn aufgrund der Vollziehung der Verfügung, womit sich nun der BGH auseinanderzusetzen hatte (Urteil vom 21. März 2024, Aktenzeichen IX ZR 138/22).

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Virtuelles Hausverbot: Blockade auf schein-behördlichem Social Media Account

Ein Journalist wurde von einem privat betriebenen Social Media-Account des Bundesgesundheitsministers blockiert und forderte daraufhin über eine einstweilige Verfügung den Zugang zu diesem Account. Der Minister argumentierte, dass sein Account privat und nicht hoheitlich sei, womit eine Blockade gerechtfertigt sei.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte (151 C 167/23 eV) hatte sich mit der Frage der rechtlichen Einordnung eines Social Media-Accounts eines Bundesministers und diederFrage nach einem Anspruch auf Zugang zu diesem Account zu beschäftigen.

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