Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Urteil vom 04. Juli 2024 (Az.: 15 U 60/23) wichtige rechtliche Fragen rund um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und internationale Zuständigkeit in Bezug auf Suchmaschinenbetreiber entschieden. Im Kern ging es um das Auslistungsbegehren eines Klägers, dessen personenbezogene Daten in einem Online-Artikel veröffentlicht wurden. Der Kläger forderte die Entfernung der Suchergebnisse, die auf diesen Artikel verlinkten.
„Suchmaschinen, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte“ weiterlesenNutzungsrechte an Fotografien in der Insolvenz
In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln (14 O 347/22) ging es um die Verwertung von Nutzungsrechten an Lichtbildwerken im Kontext einer Insolvenz. Der Fall beleuchtet wichtige Aspekte des Urheberrechts, insbesondere die Übertragbarkeit von Nutzungsrechten in der Insolvenz und die Berechnung von Schadensersatzansprüchen.
„Nutzungsrechte an Fotografien in der Insolvenz“ weiterlesenDie Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe
Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil (4 S 11/20) über die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu entscheiden. Die Verwirkung eines solchen Anspruchs ist ein bedeutendes Thema im Wirtschaftsrecht, da sie die Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen beeinflusst und somit wesentliche Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse haben kann.
„Die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe“ weiterlesenBerechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes bei der unautorisierten Zweitverwertung von Lichtbildern
Die Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 14 S 2/23) vom 3. Mai 2024 befasst sich mit der Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes bei der unautorisierten Zweitverwertung von Lichtbildern. Im vorliegenden Fall geht es um die Nutzung von Fotografien eines Berufsfotografen durch einen Vertriebspartner eines Trachtenmodeherstellers.
Der Fotograf fordert Schadensersatz für die widerrechtliche Nutzung seiner Bilder. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Methoden zur Ermittlung eines angemessenen Schadensersatzes.
„Berechnung des lizenzanalogen Schadensersatzes bei der unautorisierten Zweitverwertung von Lichtbildern“ weiterlesenFototapete als Urheberrechtsverletzung beim LG Köln
Die jüngsten Entscheidungen des Landgerichts Köln zum Thema Urheberrechtsverletzung durch die Darstellung von Fototapeten auf Fotos werfen erhebliche Fragen zur Anwendbarkeit und Praktikabilität des Urheberrechts im Alltag auf. Die Urteile (14 O 60/23 und 14 O 75/23) betreffen Fälle, in denen Fototapeten im Hintergrund von Fotos zu sehen sind, die für Werbezwecke genutzt werden. Das Landgericht Köln hält insoweit an seinen früheren Entscheidungen, speziell LG Köln, 14 O 350/21, fest).
Diese Entscheidungen sind kritisch zu betrachten, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf alltägliche Nutzungsszenarien, wie etwa die Vermietung von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen. Es gibt eine Mehrzahl anders lautender Entscheidungen, davon soll ein Fall inzwischen auch beim Bundesgerichtshof liegen.
„Fototapete als Urheberrechtsverletzung beim LG Köln“ weiterlesenUrteil des Landgerichts Köln zur Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens
Ein italienisches Unternehmen, spezialisiert auf Naturstein und Marmor, machte auf seiner Webseite zwei Lichtbilder öffentlich zugänglich, für die die Klägerin, eine GbR, die Verwertungsrechte besaß. Die Bilder wurden zuvor von einem dritten Unternehmen, das am Bau der auf den Fotos abgebildeten Brücke beteiligt war, ohne Genehmigung genutzt.
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme und Abmahnung durch die Klägerin, reagierte das beklagte Unternehmen zunächst nicht und entfernte die Bilder erst später von seiner Webseite. Nun konnte sich das Landgericht Köln (14 O 292/22) zu dem Fall äußern.
„Urteil des Landgerichts Köln zur Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens“ weiterlesenUrheberrechtlicher Schutz von Videospielen
Wann sind Videospiele bzw. Computerspiele urheberrechtlich geschützt: Im Mittelpunkt eines urheberrechtlichen Streits vor dem Landgericht Köln (14 O 441/23; 11. Januar 2024) stand ein Rechtsstreit zwischen zwei Videospiel-Entwicklern. Die Klägerin, ein Entwickler eines populären „Idle Game“-Rennspiels, behauptet, ihr Spielkonzept sei von der Beklagten kopiert worden.
Das Spiel der Klägerin zeichnet sich durch ein spezielles Konzept aus: Vor Rennen werden Spielfiguren trainiert und ausgestattet, die Rennen selbst laufen ohne Spielerintervention ab. Besondere Elemente des Spiels sind unterschiedliche Terrains, Trainingsmöglichkeiten, und eine spezifische Benutzeroberfläche.
„Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen“ weiterlesenNutzungsrechte an Lichtbildwerken in der Insolvenz
Nutzungsrechte an Lichtbildwerken, die vom Lizenznehmer nicht nach § 34 UrhG frei an Dritte übertragen werden können, dürfen im Falle der Insolvenz des Lizenznehmers vom Insolvenzverwalter nicht an Dritte veräußert werden. Ist der Lizenznehmer eine Gesellschaft und wird diese aufgelöst und besteht nicht fort, fallen die Rechte an den Urheber zurück, so das Landgericht Köln, 14 O 347/22.
„Nutzungsrechte an Lichtbildwerken in der Insolvenz“ weiterlesenÖffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Rahmen einer Instagram-Story
Beim Landgericht Köln, 14 O 401/21, ging es um einen außergewöhnlichen Fall des strittigen Teilens eines Bildes über einen Social Media Stream. Eine Zeugin gab an, ein urheberrechtlich geschütztes Bild in einem Beitrag eines Unternehmens gesehen zu haben, das – sehr substantiiert und unter Vorlage von Informationen aus einem Social Media Management Programm – bestritt, ein solches Bild geteilt zu haben … und fand damit Gehör. Die Entscheidung ist zugleich ein Beispiel für den Streit um die Montage von Screenshots, worauf es hier am Ende nicht ankam.
„Öffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Rahmen einer Instagram-Story“ weiterlesenFotorecht: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht, §59 UrhG
Übersicht zur Panopramafreiheit (§59 UrhG): Im Urheberrecht gibt es die sogenannte „Panoramafreiheit“, festgelegt in §59 I UrhG:
Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
Was dort zur Panoramafreiheit steht (dazu auch bei Wikipedia), ist letztlich eine Selbstverständlichkeit für die meisten von uns, gleichwohl muss es offenkundig gesetzlich geregelt sein: Das, was man an öffentlichen Plätzen sieht, darf man fotografisch festhalten – somit ist es möglich, dass auch urheberrechtlich geschützte Werke, wie etwa besondere Hausansichten oder Kunstwerke, frei fotografiert werden und die Fotografien frei verwendet („verwertet“) werden. Andernfalls wären Fotos vom Reichstag vielleicht plötzlich problematisch – oder eben auch von Häusern. Insbesondere wäre es ohne diese „Panoramafreiheit“ auch kaum möglich, derartige Fotos „frei“ zu nutzen, etwa in sozialen Netzwerken.
Aber was so einfach klingt, ist es leider – nicht zuletzt dank des BGH – nicht. Ein kleiner Überblick.
Der Gesetzestext ist einfach: Was sich an öffentlichen Plätzen befindet, darf scheinbar problemlos fotografiert und als Fotografie verbreitet werden: