Creative Commons Lizenz: Benennung des Urhebers per Mouse-Over reicht nicht aus

Das Landgericht München I (37 O 8778/14) hat entschieden, dass die nach der Creative Commons Lizenz notwendige Benennung des Urhebers nicht durch einen schlichten mouseover-Effekt erfüllt werden kann. Dabei hat das Gericht zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass es einerseits bereits genügend verbreitet Endgeräte gibt, die gar keine Maus mehr nutzen. Daneben ist das Bild ohnehin gleich auf welchem Endgerät gar nicht direkt mit dem Urheberrechtshinweis versehen sondern man muss mit zeitlicher Verzögerung tätig werden. All dies reicht am Ende um Bedenken hinsichtlich der notwendigen Urheberbenennung zu haben, was früher auch das AG Düsseldorf schon so gesehen hat.
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Urheberrecht: Benennung des Urhebers mittels mouseover-Effekt nicht ausreichend

Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 5593/14) hatte sich damit zu beschäftigen, ob die Angabe des Urhebers bei Verwendung eines Bildes im Rahmen eines mouseover-Effekts ausreichend ist. Im Ergebnis wurde dies verneint, da der mouseover-Effekt gerade nicht die notwendige dauerhafte Darstellung ist, die das Urheberrechtsgesetz fordert. Allerdings sind Abschläge beim Schadensersatz möglich.
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