Die aktuelle Studie des VDMA zu „Industrial Security und Produktpiraterie“ liefert tiefgreifende Einblicke in zwei wesentliche Herausforderungen, denen die Industrie heute gegenübersteht. Die Ergebnisse der Studie sind besonders relevant, da sie zeigen, wie sich Unternehmen gegen die immer komplexeren Gefahren durch Produktpiraterie und Cyberangriffe wappnen.
„Neue Einblicke in Produktpiraterie und Cybersecurity – VDMA Studie 2024“ weiterlesen3D-Druck: Rechtsfragen rund um 3D-Printing und 3D-Urheberrecht
Der „3D-Druck“, also das „ausdrucken“ 3-Dimensionaler Objekte anhand von Vorlagen, ist heute schon möglich und wird uns in Zukunft zahlreiche rechtliche Probleme und Streitigkeiten bescheren – aber auch neue innovative Geschäftsideen und leichtere Geschäftsmöglichkeiten, etwa bei Open-Source-Hardware.
Ich möchte mich im Folgenden mit den absehbaren Bereichen beschäftigen, die uns bei Rechtsfragen der 3D-Druck bescheren wird. Sicherlich nicht abschließend wie immer wird die Praxis wesentliche Fragen aufwerfen.
„3D-Druck: Rechtsfragen rund um 3D-Printing und 3D-Urheberrecht“ weiterlesenBGH: Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
Wer als Rechteinhaber Urheberrechte an einer Software hat und sich mit einer vermeintlichen Rechtsverletzung konfrontiert sieht, kann zur Klärung, ob wirklich eine Rechtsverletzung vorliegt, Einblick in den Quelltext der Software des Verletzers nehmen. Dies im Zuge eines „Besichtigungsrechts“, das im BGB seit jeher im Sachenrecht existiert. Dabei stellt sich die Frage, wie die Einsichtnahme in das digitale Beweismittel Quelltext stattzufinden hat.
„BGH: Einsichtsrecht in Software-Quelltext bei vermuteter Urheberrechtsverletzung“ weiterlesenCOVID-Pandemie befeuert gefälschte und raubkopierte Waren
EUROPOL hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich die COVID-Pandemie auf IP-Crime ausgewirkt hat. Der aktuelle Bericht bestätigt aus Sicht von EUROPOL, dass gefälschte und raubkopierte Waren durch die Pandemie Auftrieb erhalten haben. So kommt man zu den Ergebnissen:
- Kriminelle Netzwerke haben sich schnell auf die neuen Möglichkeiten und die durch die Pandemie entstandene Nachfrage nach Produkten eingestellt.
- Gefälschte Kosmetika, Lebensmittel, pharmazeutische Produkte, Pestizide und Spielzeug stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher dar.
- Bei der Beschaffung von Komponenten und dem Vertrieb ihrer (materiellen und immateriellen) Produkte an die Verbraucher über Online-Plattformen, soziale Medien und Instant-Messaging-Dienste stützen sich die Fälscher inzwischen stark auf den digitalen Bereich.
- Die meisten gefälschten Waren, die in der EU vertrieben werden, werden außerhalb der EU hergestellt.
Persönliche Anmerkung: das Unwort „Raubkopie“ verwende ich in diesen Zusammenhängen allenfalls beschreibend, weil es verbreitet ist und – wie hier – in amtlichen Publikationen verwendet wird. Der Vorteil mag sein, dass jeder sofort weiß worum es geht. Etymologisch ist es für mich Unsinn, da es gerade nicht um die Anwendung von Gewalt oder Drohungen geht, somit kein räuberisches Verhalten im Vordergrund steht. Vielmehr dürfte es um eine Wortschöpfung der Rechteindustrie gehen, die damit den wirtschaftlich durchaus bedeutenden Vorgang sprachlich dramatisieren wollte.
„COVID-Pandemie befeuert gefälschte und raubkopierte Waren“ weiterlesenAußerordentliche Kündigung – Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater „Raubkopien“
Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt. Über einen solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und das deutsche Recht (2012)
Man liest – endlich will man sagen – zunehmend Inhalte über das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, oder kurz „ACTA“. Dabei wird sehr schnell vom Ende des freien Internet gesprochen, je nachdem wo man etwas über ACTA nachliest. Andere sind da entspannter. Ich möchte im Folgenden einige wesentliche Punkte von ACTA kurz mit Blick auf das bestehende deutsche Recht betrachten. Vielleicht ein wenig überraschend.
Dazu auch:
- Interview mit mir auf Gulli.com
- Droht in Deutschland das Modell der Anschlusssperren (“3 Strikes out”)?
- ACTA und strafrechtliche Sanktionen der EU
Vorab Hinweise zu drei typischen Kritikpunkten:
- Ständiger, m.E. berechtigter, Kritikpunkt ist die Verhandlungsführung hinter verschlossenen Türen. Das hat mit der folgenden Betrachtung des ACTA-Textes aber nichts zu tun.
- Weiterhin wird immer wieder darauf verwiesen, dass ACTA nur noch von „Geistigem Eigentum“ spricht und dies zu weit geht. Hier setzt bereits der erste Trugschluss an: Zwar ist die Rede von „intellectual property“ („geistiges Eigentum“), aber nicht im Luftleeren Raum! Dieser Begriff ist ausweislich Artikel 5h (Artikel = Section) an den des TRIPS-Abkommens angelehnt und diesem zu entnehmen, also: Urheberrechte, Marken, Geographische Angaben, Gewerbliche Muster & Modelle, Patente, Schaltkreis-Designs. Also all das, was auch nach aktuellem deutschen Recht bereits einen Schutz genießt. Die Schutzfähigkeit der reinen Idee etwa ergibt sich daraus keinesfalls.
- Als drittes ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen: ACTA ist ein Vertrag, der von den Staaten zu ratifizieren ist. Die einzelnen Staaten müssen sodann eventuell eingegangene Verpflichtungen durch nationale Gesetze umsetzen – keineswegs entfaltet ACTA nach einer Ratifikation aber unmittelbare Wirkung für die jeweiligen Bürger.
Hinweis: Ich gehe im Folgenden die wesentlichen Artikel der deutschen Übersetzung von ACTA durch. Der Artikel ist dementsprechend naturgemäß sehr lang und erzwingt zugleich das Lesen weiter Teile des ACTA-Textes. In 3 Minuten wird man das nicht lesen können. Am Ende findet sich ein Fazit. Beim kopieren der Textstellen aus dem ACTA-PDF wurden die Umlaute zerstört (ein typisches UTF8 Problem). Ich sehe von einer Korrektur ab, da dies zu Zeitaufwändig wäre und der Leser insgesamt problemlos verstehen müsste, worum es geht.
Hinweis: Das deutsche Recht – insbesondere das Markenrecht und Wettbewerbsrecht – bietet insgesamt einen effektiven Weg für Rechteinhaber, um sich gegen Produktpiraterie zur Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen im gesamten Markenrecht und bei der Rechtsdurchsetzung gegen Nachahmer und „Piraten“ – dazu unser Angebot „Produktanwalt“.
„Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und das deutsche Recht (2012)“ weiterlesen
Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung?
Seit je her ist umstritten, ob das Streaming, also das reine Betrachten von Filmen im Internet – die man dort eigentlich nicht sehen können sollte – eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Im Folgenden widme ich mich der Frage recht umfassend, wobei klar sein sollte, dass es hier alleine um die rechtliche Problematik bei Betrachtern geht! Wer solche Angebote selber bereit hält, macht sich problemlos strafbar und zivilrechtliche bestehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Dazu auch bei uns: Allgemeines zur Urheberrechtsverletzung – Was ist eine Urheberrechtsverletzung
„Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung?“ weiterlesenWettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz & Herkunftstäuschung: Schutz vor Nachahmung im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbliche Eigenart und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nach dem UWG: Das Wettbewerbsrecht bietet einen eigenen Anspruch auf Unterlassung bei der Nachahmung von Produkten – der eine geringe Anspruchshürde darstellt. Es bietet sich damit über eine Prüfung im Wettbewerbsrecht ein Unterlassungsanspruch gegen Nachahmer, der neben den drei „grossen“ Ansprüchen – Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht – existiert.
Das Besondere beim Leistungsschutz im Wettbewerbsrecht ist, dass das Erreichen der Schutz-Schwelle sehr schnell erreicht werden kann. Insbesondere bedarf es keiner besonderen Schöpfungshöhe soweit es sich im Kern um ein unterscheidbares und dem Hersteller zuzuordnendes Produkt handelt. Beachten Sie dabei, dass parallel auch eine Behinderung eines Mitbewerbers bei systematischer Nachahmung vorliegen kann.
Hinweis: Der früher in §4 Nr. 9 Buchst. a bis c UWG aF geregelte lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz findet sich nunmehr ohne inhaltliche Änderung in der Bestimmung des §4 Nr. 3 Buchst. a bis c UWG, frühere Rechtsprechung bitte entsprechend lesen.
„Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz & Herkunftstäuschung: Schutz vor Nachahmung im Wettbewerbsrecht“ weiterlesenMarkenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens
Der Auskunftsanspruch im Markenrecht – aber auch im Urheberrecht – bereitet in der Praxis immer wieder überraschende Probleme. Mir selbst begegnet dies vor allem bei Kollegen, die sich an Abmahnungen „versuchen“ und dann irgendwann entnervt schreiben, man wisse nicht was man von einem wolle wenn irgendwann die Auskunftsklage droht und man immer noch nicht ordnungsgemäß Auskunft erteilt hat.
Der BGH hat hierzu einige interessante Entscheidungen getroffen, so etwa aktuell in BGH, I ZB 74/14:
Bei der Auslegung eines Vollstreckungstitels, der eine Auskunftspflicht tituliert, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser kann es gebieten, die titulierte Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die Herkunft und den Vertriebsweg markenrechtlich nicht erschöpfter Waren dahin auszulegen, dass sie sich nicht auf Waren erstreckt, bezüglich derer der Auskunftspflichtige auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfügt, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden sind.
Etwas kryptisch formuliert geht es darum, dass am Ende auch der titulierte Auskunftsnanspruch einer Verhältnismäßigkeitsabwägung im Einzelfall unterliegt. So sind im Einzelfall, wenn man darlegen kann alles erdenklich zumutbare getan zu haben, dann schlichte Erklärungen über die Nichtkenntnis weiterer Lieferungen ausreichend.
„Markenrecht: Begrenzung des Auskunftsverlangens“ weiterlesen
Wettbewerbsrecht: Zur unzulässigen Nachahmung eines Produktes
Wenn der Konkurrent tolldreist eigene Produkte nachahmt, bieten sich normalerweise an erster Stelle das Markenrecht und Urheberrecht als Grundlage von Unterlassungsansprüchen an. Daneben bietet sich allerdings auch das Wettbewerbsrecht, dass ebenfalls gegen unlautere Nachahmungen Schutz bietet – der Vorteil liegt hier darin, dass man im Vergleich zum Urheberrecht keine Schöpfungshöhe benötigt. Beim Oberlandesgericht Köln (6 U 7/14) habe ich dazu einige nachvollziehbare Zeilen gefunden.