In der Welt der modernen Technologie, insbesondere im Zusammenhang mit dem Metaverse, tauchen immer wieder Begriffe auf, die sowohl faszinieren, als auch verwirren können. Dazu gehören Extended Reality (XR), Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR). Im Folgenden möchte ich diese Begriffe entwirren, um einen klaren Blick auf ihre Bedeutungen und Unterschiede zu werfen. Damit kann dann auch kurz versucht werden, einen Ausblick auf mögliche rechtliche Probleme bzw. Spielfelder der Zukunft zu geben!
„Extended Reality: Moderne Realitäten“ weiterlesenENISA: Tipps zur Warnung von TK-Kunden vor Sicherheitsproblemen
Mit dem EU-Telekommunikationsrecht – gemeint ist der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972, der „EECC“) – wird von den Anbietern öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste verlangt, ihre Nutzer zu benachrichtigen, wenn eine besondere und erhebliche Bedrohung für diese Netze oder Dienste vorliegt. Diese Pflicht ist inzwischen auch im deutschen TKG umgesetzt.
Die ENISA versucht, hierzu Hilfen zur Gestaltung solcher Warnungen zu bieten. Die auf TK-Anbieter ausgelegten Hinweise geben dabei zugleich gute Beispiele für Warnungen im Allgemeinen.
„ENISA: Tipps zur Warnung von TK-Kunden vor Sicherheitsproblemen“ weiterlesenZugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Beim Landgericht Erfurt (1 HK O 43/20) ging es um die Frage, um das Unternehmen auf das dienstliche Mail-Postfach (hier: eines Vorstandsmitglieds) Zugriff nehmen darf, wenn die private Nutzung von E-Mail und Internet den Vorstandsmitgliedern ausdrücklich erlaubt war.
„Zugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber“ weiterlesenMitarbeiterfotos & Arbeitnehmerdatenschutz
Fotos des Arbeitnehmers auf der Firmenwebseite: Immer häufiger wird um Mitarbeiterfotos (Fotos eines Arbeitnehmers) auf der Firmen-Webseite seines – ggfs. auch ehemaligen – Arbeitgebers gestritten. Dabei ist der Sachverhalt im Grundmodell prinzipiell immer recht ähnlich:
Die Firma macht Fotos vom Arbeitnehmer und verwendet diese u.a. auf der Webseite. Der Arbeitnehmer scheidet später aus dem Unternehmen aus. „Plötzlich“ fordert der Ex-Arbeitnehmer die Herausgabe bzw. Löschung der Fotos sowie Schadensersatz.
Dieses Grundmodell findet man im Kern bei Streitigkeiten zum Thema immer wieder – die „Details“ wechseln sich dann, speziell die Frage, zu welchem (ausdrücklich vereinbarten) Zweck und unter welchen Umständen die Fotos des Arbeitnehmers angefertigt wurden. Dabei ist die Rechtsprechung hier sehr ausgewogen, keinesfalls automatisch „auf der Seite“ des Arbeitnehmers. Denn eine einmal erteilte Einwilligung kann nach bisheriger Rechtsprechung nicht vollkommen frei widerrufen werden (dazu hier bei uns – ob dies Bestand haben wird mit der Geltung der DSGVO wird sich noch zeigen) – andererseits bieten sich häufig wichtige Gründe in einer solchen Konstellation, die einen Widerruf tragen.
Ein Überblick zum Thema an Hand gerichtlicher Entscheidungen – auch für Agenturen die Webseiten von Unternehmen betreuen.
„Mitarbeiterfotos & Arbeitnehmerdatenschutz“ weiterlesenFilesharing-Abmahnung: Voller Schadensersatz für den Störer bei totem Täter (Update)
Das Landgericht Köln (28 O 482/10 – ablehnender PKH-Beschluss) hat wieder einmal zugeschlagen, diesmal ging es um eine besondere Sachlage: Die Anschussinhaberin hat vorgetragen, dass die über ihren Internetanschuss begangene Rechtsverletzung von ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann begangen wurde. Zum zeitlichen Ablauf: Am 03.03.2010 und 16.04.2010 kamen Abmahnung und Erinnerung (auf die nicht reagiert wurde), am 21.04.2010 verstarb der Ehemann. Es folgte die einstweilige Verfügung, gegen die sich die Betroffene nun wehren wollte und PKH beantragt hat. Wer das LG Köln kennt, der weiss, dass mit obiger „Erklärung“ – der fehlenden Rücksprache – die Sache am Ende noch schlimmer wurde.
Update: Die hier besprochene Entscheidung des LG Köln wurde vom OLG Köln (6 W 42/11) aufgehoben.
Denn, wir erinnern uns: Es gilt das Prinzip der sekundären Darlegungslast, sprich – wenn der Rechtsverstoss (wie hier) unbestritten im Raum steht, obliegt es dem Anschlussinhaber Tatsachen zu seiner Entlastung vorzutragen, dass er nicht auch der Rechtsverletzer ist. Die hier betroffene Anschlussinhaberin hat den Rechtsverstoss aber nicht bestritten und alleine vorgetragen, die Sachlage mit ihrem Mann weder noch erörtern zu können, noch vorher die Gelegenheit dzau gehabt zu haben. Beim Landgericht Köln bedeutet das: Sekundärer Darlegungslast nicht genügt, keine Entlastung, also kommt noch der Schadensersatz als Kostenpunkt zu den Kosten für den Rechtsanwalt dazu.
Das Gesamtbild mag einen seltsamen Beigeschmack hinterlassen, die Entscheidung ist aber nicht überraschend, sondern passt vielmehr in die allgemeine Entwicklung beim LG Köln.
OLG Hamm: Wann ist der Händler beim eBay-Verkauf als Privatperson tätig?
Das OLG Hamm (4 U 177/09) hatte sich noch einmal mit der Frage zu beschäftigen, wann jemand – der bei eBay nur als Privataccount registriert ist – dennoch als gewerblicher Verkäufer zu behandeln ist. Herangezogen werden üblicherweise die Gesamtumstände, wobei das OLG Hamm hier auch einen vorhandenen Eintrag in den „Gelben Seiten“ heranzieht, demzufolge der Verkäufer unter seiner Adresse auch als Händler eingetragen ist. Das Problem im vorliegenden Fall war, dass der Händler durchaus ständig seinen ebay-Account als Privatperson genutzt hat, nur bei diesem speziellen Kauf (er verkaufte gewerblich Telefone samt Anlagen) hat er etwas als Privatperson verkaufen wollen, was er sonst als gewerblicher Händler verkaufte.
Im Ergebnis kam das OLG zu der Überzeugung, dass der Kaufvertrag in gewerblicher Eigenschaft genutzt wurde, mit der Folge, dass die verbraucherrechtlichen Regelungen für den Käufer – der ein Verbraucher war – zum Tragen kommen.Der Unternehmer wollte hier abhelfen, in dem er auf ein Beispiel verwies, in dem ein Rechtsanwalt als Verbraucher seinen Palandt verkaufen könne – dem stimmt das OLG zwar zu, verweist richtigerweise aber darauf, dass der Rechtsanwalt ja gerade nicht mit Büchern handelt.
Für Händler bleibt die Erkenntnis, dass es sehr schwierig ist, als Privatperson mit den Dingen zu handeln, die man als als Händler sonst in unternehmerischer Tätigkeit verkauft. Dabei ist die Besonderheit zu Beachten, dass im vorliegenden Fall nicht ein einfaches Telefon, sondern eine komplexe und anspruchsvolle Telefonanlage verkauft wurde (dazu aus dem Urteil, siehe unten). Die Praxis wird sich hier sicherlich mit dem Verkauf über „Strohmänner“ weiterhelfen.
Beachten Sie dazu unsere Gesamtdarstellung: Wann ist man Unternehmer auf eBay?
„OLG Hamm: Wann ist der Händler beim eBay-Verkauf als Privatperson tätig?“ weiterlesen
Arbeitsrecht: Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.
„Arbeitsrecht: Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat“ weiterlesen
AG Bonn: Markennepp lohnt sich nicht
Das deutsche Patent- und Markenamt warnt seit einiger Zeit vor Nepp mancher Unternehmen (Warnung hier, früherer Bericht dazu von mir hier). Ende letzten Jahres nun stritt sich ein Anbieter vor dem Amtsgericht Bonn (116 C 84/09) – und unterlag. Das Amtsgericht Bonn hat den auf Grund einer „Eintragungsofferte Markenverzeichnis“ vermeintlich geschlossenen Vertrag kurzerhand als Sittenwidrig nach §138 BGB eingestuft, denn es lag ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, wobei das irreführende Formular „eine nach dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden nicht hinnehmbare „Bauernfängerei““ gewesen sei.
Die Taktik dabei ist denkbar simpel: Es wird (unaufgefordert) ein Formular zugestellt. Dieses sieht oberflächlich betrachtet aus wie eine laufende Rechnung, beim zweiten (etwas genaueren Blick) sieht man aber, dass es nur ein Angebot ist. Dabei sind viele Schreiben dieser Art heute sehr geschickt abgefasst, die Frage der Täuschung ist mitunter keineswegs leicht zu bejahen – und dazu kommt, dass gezielt Unternehmen angeschrieben werden. Dies zum einen, weil dort solche Rechnungen vielleicht einfach „im Durchlauf“ erledigt werden, zum anderen ist hier das spätere Anfechten des Vertrages (wenn die Täuschung nicht zweifelsfrei feststeht) sehr schwierig, da die Verbraucherschutzregelungen nicht greifen.
Im vorliegenden Fall war es nun so, dass Markeninhaber angeschrieben wurden und für sehr viel Geld (es war ein Laufzeitvertrag) ihre Marke in dem „Markenverzeichnis“ des Anbieters eintragen lassen sollten. Hier stellte das Gericht fest, dass nicht erkennbar war, wo der messbare Gegenwert für die zudem enorme Summe liegen sollte. Hinzu kam, dass das AG Bonn mit sehr deutlichen Worten (Ziffer 2 im Urteil) feststellte, dass man geziehlt mit missverständlichen Formularen Unternehmen angeschrieben hat, um von dem zu erwartenden Irrtum zu profitieren.
Ergebnis: Es zeigt sich, dass auch für Unternehmer die Gegenwehr sich auszahlen kann.
Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Werknähe bei einem Sachbuch
Markenrecht: Werknähe bei einem Sachbuch und einer Broschüre über Telefontarife
BGH, Urteil vom 13.10.2004, I ZR 181/02: Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist auch beim Werktitelschutz auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: Auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Werktitel (BGHZ 147, 56, 63 – Tagesschau; BGH, Urt. v. 23.1.2003 – I ZR 171/00, GRUR 2003, 440, 441 = WRP 2003, 644 – Winnetous Rückkehr, m.w.N.).
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Klage erhalten: Was tun?
Klage erhalten? In diesem umfangreichen Beitrag erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie sich bei Erhalt einer Klage verhalten können. Sie als Empfänger einer Klage sollten ruhig bleiben bzw. ruhig werden: Hektik ist fehl am Platze und schafft nur größere Probleme. Ein strukturiertes Vorgehen dagegen sichert alle Optionen. Beachten Sie zu dem Thema auch den Beitrag Mahnbescheid erhalten, einstweilige Verfügung erhalten und Anklage erhalten.
Wenn Sie eine Klage erhalten haben, wird das – sofern die Klage nicht von Ihnen ohnehin erwartet wurde – für Sie erst einmal sehr unangenehm sein. Schnell kommen auch Sorge oder gar Panik auf, was aber unnötig ist. Auch wenn eine Klage mit einem Kostenrisiko (für alle Beteiligten!) verbunden ist und in jedem Fall eine Art „Eskalation“ darstellt, so ist sie am Ende doch nur das Bemühen um eine endgültige Klärung. Im Folgenden finden Sie Hinweise dazu, was es bedeutet, wenn Sie eine Klage erhalten haben.
Klage erhalten: Wir helfen!
Unsere Kanzlei hilft im Bereich der Klageabwehr – wenn Sie als eine Klage im Arbeitsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht oder Medienrecht inkl. Wettbewerbsrecht erhalten haben und im Raum Aachen, Köln, Düsseldorf nach anwaltlicher Unterstützung suchen, kontaktieren Sie uns