Markenrecht: Zur Unterscheidungskraft einer beschreibenden Wortmarke

Der Bundesgerichtshof (I ZB 3/13) hat klar gestellt, dass eine beschreibende Wortmarke nicht dadurch mehr Qualität gewinnt, dass sie mit einem gewissen „Interpretationsaufwand“ durch den Betrachter verbunden ist:

Hat ein Markenwort (hier „HOT“) mehrere Bedeutungen (hier neben „heiß“ auch „scharf, scharf gewürzt und pikant“ in Bezug auf Geschmack und im übertragenen Sinn auch „sexy, angesagt, großartig“), die sämtlich in Bezug auf die eingetragenen Waren (hier unter anderem Reinigungsmittel, Körperpflegemittel, Nahrungsergänzungsmittel, Druckereierzeugnisse und Bekleidung) beschreibend sind, reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs für die Bejahung einer Unterscheidungskraft nicht aus.

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Markenrecht: Markenrechtlicher Schutz einer Einzelhandelsmarke

Beim Oberlandesgericht Hamm (4 U 119/14) ging es um ein markenrechtlich spannendes Thema: Den markenrechtlichen Schutz einer Dienstleistungsmarke bzw. Einzelhandelsmarke. Hier stellt sich schnell die Frage, wann eine Zur rechtserhaltende Benutzung einer Einzelhandelsdienstleistungsmarke noch vorliegt und wann ein reiner – nicht mehr genügender – Einsatz als Unternehmenskennzeichen zu erkennen ist. Das OLG Hamm fasst die bisherige Rechtsprechung hierzu zusammen.
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Abmahnung: Gründe für Abmahnungen von Online-Shops beim Verkauf im Internet

Beim Verkaufen im Internet gibt es eine Vielzahl von Fallstricken, die am Ende zu einer Abmahnung führen können. In diesem Beitrag stelle ich eine Auswahl typischer Problemfälle dar, um einen Überblick über „Abmahnfallen“ zu geben.

Der Beitrag soll nicht vollständig oder abschließend sein, es geht wirklich nur um einen Überblick der Themen, die aus meiner Sicht wichtig sind. Bei vielen Punkten gibt es Verweisungen auf weitere vorhandene Inhalte zu Abmahnungen beim Verkauf im Internet.

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Import aus China: Was ist zu beachten?

Was ist zu beachten bei einem Import aus Asien, speziell China oder Vietnam – wo liegen Fallstricke beim Import von Waren aus China und aus dem asiatischen Raum? Interessant ist, dass Unternehmen mitunter recht blauäugig an den internationalen Handel herangehen.

Dabei zeigt sich, dass man mitunter äußerst vorsichtig sein muss – in unserer Kanzlei wurden früher Mandanten, speziell Start-ups, betreut, die darauf angewiesen sind, Produkte aus dem asiatischen Raum und insbesondere China einzuführen, seien diese auf Wunsch der Mandanten gefertigt oder dort von der Stange geliefert.

Hinweis: Wir sind in diesem Bereich heute nur noch bei strafrechtliche Compliance und im IT-Recht tätig, sehen Sie von Anfragen bei anderen aus Asien importierten Produkten bitte vollständig ab.

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Handel mit Industriehanf: OLG Hamm klärt illegalen Verkauf von Cannabisprodukten

Der Handel mit Cannabisprodukten aus einem Anbau mit zertifiziertem
Saatgut oder mit einem Wirkstoffgehalt von weniger als 0,2 % THC
(Tetrahydrocannabinol) ist illegal, wenn er nicht ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Das hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die Revision der Staatsanwaltschaft Paderborn, der sich die Generalstaatsanwaltschaft Hamm angeschlossen
hat, am 21.06.2016 entschieden und damit das Berufungsurteil einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Paderborn aufgehoben.
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Selbstgemachtes Verkaufen – Rechtsfragen beim Verkauf handgemachter Sachen

Handgemachte Artikel sind wieder schwer in Mode, Konsumenten wissen Individualität und auch Qualität selbstgemachter Waren immer stärker zu schätzen – und Plattformen wie Dawanda gewinnen weiterhin enorm an Beliebtheit. Doch daneben etabliert sich auch das Modell, dass Geschäftslokale für Kleinunternehmer entstehen, die hier Ladenfläche mieten und ihre selbst gemachten Produkte ausstellen können. Eine Bereicherung für Konsumenten und die Gelegenheit für viele, zumindest zu versuchen ein kleines Zubrot zu verdienen.

Doch Vorsicht: Einfach so verkaufen, so einfach ist es nicht. Ein paar Hinweise für Startups.
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Keine Textilkennzeichnung in reinem Werbeprospekt?

Das Landgericht Düsseldorf (12 O 33/13) hat sich zur Textilkennzeichnungspflicht in Werbeprospekten geäußert:

Gemäß Art. 3 Abs. 2 TextilKennzVO gilt für den Begriff „Bereitstellung auf dem Markt“ die in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegte Definition. Danach ist „Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Zu einer solchen (entgeltlichen) Abgabe kommt es indes nicht bereits durch die streitgegenständliche Werbung, in der das Produkt lediglich abgebildet wird; vielmehr vermittelt diese dem Verbraucher lediglich eine Information und bezweckt einen Anreiz, das Ladengeschäft, in dem die Ware gegen Entgelt abgegeben wird, aufzusuchen. Etwas gilt dann, wenn – wie hier nicht – durch das Werbematerial eine anderweitige Möglichkeit des Erwerbs eröffnet wird, bei der es des Aufsuchens eines Ladengeschäfts zum Zwecke des Kaufs nicht bedarf, wie es beispielsweise bei einem Warenprospekt im Versandhandel der Fall ist.

Diesem Verständnis steht der Regelungsgehalt von Art, 16 Abs., 1 Satz 2 TextilKennzVO nicht entgegen. Art. 16 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz TextilKennzVO ordnet über Satz 1 hinaus an, dass die dort genannten Informationen in jedem Fall vor dem Kauf vorliegen müssen; der zweite Halbsatz stellt klar, dass dies auch beim Online-Kauf gilt. Entgegen der Auffassung des Klägers sind diese Regelungen nicht überflüssig, denn durch den ersten Halbsatz wird gegenüber dem Marktteilnehmer, der ein Textilerzeugnis auf dem Markt bereitstellt, geregelt, dass die Angabe der Informationen allein ebenso wenig genügt wie deren grundsätzliche, bereits in Satz 1 erwähnte Sichtbarkeit, sondern dass es auf die Sichtbarkeit für den Verbraucher vor dem Kauf ankommt. Auch Satz 2, 2. Halbsatz läuft nicht leer, da dieser klarstellt, dass die Angaben auch vor dem Online-Kauf auf nicht näher spezifizierte Weise vorliegen müssen, auch wenn möglicherweise nicht von den in Satz 1 genannten Mitteln Gebrauch gemacht wird bzw. diese – wie z. B. Verpackungen, Etiketten oder Kennzeichnungen – vor dem Kauf für den Verbraucher nicht sichtbar sind.

Die streitgegenständliche Prospektwerbung verstößt auch nicht gegen Art. 16 Abs. 1 S. 2 TextilKennzVO. Die dort aufgestellten Anforderungen sind erfüllt. Der Kauf der beworbenen Textilien konnte nur in einem stationären Verkaufsgeschäft der Beklagten vorgenommen werden. Mithin konnten die Kunden der Beklagten die Informationen über die Faserzusammensetzung noch vor dem Kauf wahrnehmen.

AGB-Recht & Schadensersatz: Keine Beschränkung auf Zeitwert oder mehrfachen Auftragswert

Das OLG Köln (6 U 54/12, bestätigt vom BGH) hatte sich mit einigen „Klassikern“ in AGB zu beschäftigen, die sich in AGB von Textilreinigungen bis heute noch finden lassen und im Kern auch sonst sehr beliebt sind in AGB. Insbesondere die Begrenzung des Schadensersatzes der Höhe nach Abhängig vom Auftragswert war hier Thema.

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