Für immer mehr Unsicherheit sorgt der Trojaner „Locky“, der nach einiger Wartezeit Dateien auf dem eigenen Rechner verschlüsselt und zur Zahlung auffordert, um eine Entschlüsselung zu erreichen.
Bei dem Verhalten handelt es sich um ein offenkundig strafbares Verhalten: Zum einen liegt mindestens eine versuchte Erpressung vor (§253 StGB) aber auch eine strafbare Datenveränderung die bereits im Verschlüsseln der Dateien zu erkennen ist (§303a Abs.1 StGB). Da von einem koordinierten Handeln auszugehen ist, wird jedenfalls das Merkmal der gewerbsmäßigkeit kein Problem darstellen, so dass eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr im Raum steht.
Es gibt angesichts solcher Bedrohungen, die in Zukunft zunehmen dürften, vor allem einen Rat: Sauber getrennte und laufend aktuell gehaltene Backups auf externen Datenträgern. Unternehmen die gehackt wurden finden einen speziellen Beitrag von mir dazu; grundsätzlich sei ohnehin geraten, von Zahlungen Abstand zu nehmen. Es bleibt insbesondere abzuwarten, ob sich nicht nach einer gewissen Wartezeit ein Tool ergibt, dass die Verschlüsselung wieder rückgängig machen kann, dies wäre nicht das erste Mal in einem solchen Fall.
Links dazu:
- Russische Militärische Cyber-Akteure nehmen US- und globale kritische Infrastrukturen ins Visier - 11. September 2024
- Ransomware Risk Report 2024 von Semperis - 11. September 2024
- Künstliche Intelligenz in Deutschland – Status, Herausforderungen und internationale Perspektiven - 10. September 2024
2 Antworten auf „Virus: Trojaner Locky“
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