Lizenzschadensersatz bei Werknutzung nach vorzeitiger Beendigung des Nutzungsvertrages

In zwei Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main wird klargestellt, dass bei vorzeitiger Beendigung eines Nutzungsvertrages durch den Lizenzgeber ein Lizenzschadensersatz zu zahlen ist, wenn das Werk weiterhin unerlaubt genutzt wird.

Diese Entscheidungen sind von großer Bedeutung für die urheberrechtliche Praxis, da sie die rechtliche Unabhängigkeit des Schadensersatzanspruchs aus dem Vertragsbruch von dem Anspruch aus der unerlaubten Werknutzung betonen.

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CE-Kennzeichnung: Was ist das CE-Kennzeichen?

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CE-Kennzeichnung: Immer wieder sorgt das „CE-Kennzeichen“, die CE-Kennzeichnung, für einige Verwirrung, weil gerade Verbraucher glauben, es handelt sich hier um ein Qualitätsmerkmal.

Dabei handelt es sich bei dem CE-Kennzeichen gerade um kein Qualitätsmerkmal, sondern alleine um eine „Konformitätsbescheinigung“. Grundlage ist die VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008, der man im Artikel 30 auch den Sinn des CE-Kennzeichens entnehmen kann:

Die CE-Kennzeichnung darf nur durch den Hersteller oder seinen Bevollmächtigen angebracht werden. […] Indem er die CE-Kennzeichnung anbringt oder anbringen lässt, gibt der Hersteller an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.

EU-Verordnung zur CE-Kennzeichnung
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Werbung mit „Made in Germany“

Made in Germany: Wann darf ein Produkt als „Made in Germany“ beworben werden, wie sieht es bei „made in germany“ mit der rechtlichen Grundlage aus?

Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn in der heutigen Zeit werden Produkte mitunter an verschiedenen Orten gefertigt – und zugleich ist das Qualitätsmerkmal „Made in germany“ beliebt. Schnell kommt dann die Diskussion auf, welche Fertigungsschritte in Deutschland notwendig sind, damit das Produkt auch als „Made in Germany“ beworben werden darf. Denn wer sich hier unlauter verhält kann vollkommen zu Recht von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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Öffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) im Rahmen einer Instagram-Story

Beim Landgericht Köln, 14 O 401/21, ging es um einen außergewöhnlichen Fall des strittigen Teilens eines Bildes über einen Social Media Stream. Eine Zeugin gab an, ein urheberrechtlich geschütztes Bild in einem Beitrag eines Unternehmens gesehen zu haben, das – sehr substantiiert und unter Vorlage von Informationen aus einem Social Media Management Programm – bestritt, ein solches Bild geteilt zu haben … und fand damit Gehör. Die Entscheidung ist zugleich ein Beispiel für den Streit um die Montage von Screenshots, worauf es hier am Ende nicht ankam.

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Blickfangwerbung

Die Blickfangwerbung ist ein legitimes Mittel der Werbegestaltung – das aber „Spielregeln“ unterliegt, die von der Rechtsprechung geprägt sind: Der Bundesgerichtshof (I ZR 149/07) hat schon 2009 entschieden, dass ein klar und eindeutig zugeordneter „Sternchenhinweis“, der lesbar ist, grundsätzlich zulässig ist.

Mit den etablierten Grundsätzen der Blickfangwerbung kann im Grundsatz nämlich immer dann, wenn der Blickfang für sich genommen eine Fehlvorstellung auslöst, eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt.

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Neues Kaufrecht und Softwarerecht 2022

Sind Ihre Verträge bereit für das nächste Jahrzehnt? Es ist ohnehin schon erschreckend, wie wenig Mühe sich Unternehmen mit Ihren Verträgen machen: Dabei beruhen hierauf doch sämtliche erzielten Umsätze.

Und nun kommt auch noch etwas ganz Neues: Von der „größten Reform des Schuldrechts seit zwei Jahrzehnten“ spricht der Beck-Verlag zu Recht zur Neuauflage des Grüneberg-BGB-Kommentars (vormals Palandt). Die Umsetzung von Digitale-Inhalte-RL, Warenkauf-Richtlinie und des Gesetzes für faire Verbraucherverträge bringen weitreichende Änderungen, die man im kaufmännischen und vertragsrechtlichen Alltag ab dem 1.1.22 kennen muss. Weitreichende Änderungen im Kaufrecht und AGB-Recht werden die Arbeit der nächsten Jahre prägen, besonders für jeden, der mit der Überlassung digitaler Produkte zu tun hat oder der mit dem An- oder Verkauf sein Geld verdient.

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