AGB Recht: Gesetz für faire Verbraucherverträge

Bereits im März 2019 wurde durch das BMJV bekannt gegeben, an einem Gesetzentwurf gegen Kostenfallen für Verbraucher zu arbeiten – nun ist es soweit: Der Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge liegt vor und sieht die damals gewünschten Änderungen vor, die im Übrigen erhebliche Auswirkungen auf viele bestehende Verbraucherversträge haben werden:

  • Ein Abtretungsverbot von Geldwerten Forderungen wird per Gesetz untersagt!
  • Die maximale Laufzeit eines Vertrages wird auf 1 Jahr begrenzt, bei einer stillschweigenden Vertragsverlängerung von maximal 3 Monaten und einer Kündigungsfrist von maximal 1 Monat. Dies dürfte viele Fitnessstudios und Telekommunikationsanbieter aus ihrem Märchenschlaf holen.
  • Die in Deutschland unwirksame Gewährleistungsbeschränkung bei gebrauchten Sachen wird nun repariert mit dieser Formulierung im §476 BGB: „Bei gebrauchten Sachen können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Unternehmer nur für einen Mangel haftet, der sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums seit der Ablieferung der Sache gezeigt hat. Dieser Zeitraum darf ein Jahr nicht unterschreiten.“ Damit sollten sämtliche AGB in Kaufverträgen endgültig modernisiert werden müssen.
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner