Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil (4 S 11/20) über die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu entscheiden. Die Verwirkung eines solchen Anspruchs ist ein bedeutendes Thema im Wirtschaftsrecht, da sie die Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen beeinflusst und somit wesentliche Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse haben kann.
„Die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe“ weiterlesenSpielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele
Das Spielverhalten bzgl Computerspiele am Computer hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Wo früher noch Disketten und CDs üblich waren, teilweise in Kombination mit obskur wirkenden Kopierschutzmaßnahmen (ich erinnere mich gerne an die Mix’n’Mojo Drehscheibe bei Monkey Island, die es heute übrigens auch online gibt), herrschen heute nicht nur Downloads vor, sondern auch vollkommen neue Spielkulturen, die sich teilweise vollständig in den Online-Bereich verlagert haben.
Nicht zuletzt die „Massively Multiplayer Online Role-Playing Game“ (MMORPG) wie „World of Warcraft“ haben insofern einen wahren Kulturwechsel eingeläutet – und auch vollkommen neue Rechtsfragen: Während man sich früher die größten Sorgen darum machte, wie man Spiele am besten kopiert, herrschen heute andere Begehrlichkeiten. In einer Zeit, in der Accounts Geld kosten und erspielte virtuelle Güter einen echten Marktwert haben, wird Cheating in Spielen ganz anders bewertet. Das zeigt sich auch an aktuellen gerichtlichen Entscheidungen. Rechtsanwalt Jens Ferner, tätig im Bereich des Softwarerechts inklusive der Rechtsfragen von Online-Spielen, gibt einen Überblick.
„Spielerecht – Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele“ weiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken:
Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch es klingt: Es ist schon fast unmöglich, etwas zu verkaufen, zu dem man nicht irgendwelche besonderen Hinweise geben muss.
„Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)“ weiterlesenBeginn regelmäßiger Verjährungsfrist bei Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“
Dass die regelmäßige Verjährungsfrist bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ nicht zu laufen beginnt, bevor der Gläubiger die Höhe der vom Schuldner verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat und der Vertragsstrafeanspruch damit fällig geworden ist, konnte der BGH (I ZR 141/21) klarstellen.
„Beginn regelmäßiger Verjährungsfrist bei Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch““ weiterlesenÖffentliche Zugänglichmachung eines Bildes bei komplexem URL?
Der Bundesgerichtshof (I ZR 119/20) konnte sich endlich damit beschäftigen, wie damit umzugehen ist, wenn nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterhin ein nicht weiter öffentlich zugänglich zu machendes Bild verfügbar ist – unter einer komplexen Adresse. Die Entscheidung klärt nach über einem Jahrzehnt zumindest ein grundsätzliches Problem, der Praxis, das insbesondere am Gerichtsstand Köln mitunter lebensfremd problematisiert wurde.
„Öffentliche Zugänglichmachung eines Bildes bei komplexem URL?“ weiterlesenDigitale Beweismittel
Digitale Beweismittel: Wie geht man mit digitalen Beweismitteln (richtig) um? Diese Frage ist allgegenwärtig und leider kaum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen: Es gibt nur eine extrem überschaubare Anzahl von Aufsätzen zum Thema, gerichtliche Entscheidungen sind noch seltener. Dabei drängt sich gerade mit der zunehmenden Digitalisierung des Prozesswesens diese Frage auf.
Vor allem eine Frage ist inzwischen ebenso drängend wie vollkommen aus dem Fokus geraten: Was ist ein digitales Beweismittel? In diesem Beitrag gehe ich auf die wesentlichen Problembereiche rund um digitale Beweismittel ein, ich widme dabei einen wesentlichen Teil meines Alltags rund um technische und rechtliche Fragen von IT-Forensik und digitaler Beweismittel.
„Digitale Beweismittel“ weiterlesenDeckelung von Kosten einer Abmahnung im Urheberrecht nach §97a UrhG (Gesetzesfassung 2010)
An dieser Stelle im Folgenden ohne jegliche Kommentierung die Begründungen bzw. Ausführungen zur Einführung des §97a UrhG. Da zur Zeit zunehmend über die Deckelung des Ersatzanspruches im Rahmen des §97a II UrhG diskutiert wird – und dies mit Veröffentlichung des Urteils des BGH in Sachen WLAN./.Störerhaftung sicherlich weiter ansteigen wird – wird die Begründung hier schlicht zum Nachlesen eingestellt, auch damit bei Artikeln auf dieser Seite direkt (bei Bedarf) auf die Begründung verwiesen werden kann.
Hinweis: Dieser Beitrag ist veraltet und wird nur aus Recherchegründen weiter vorgehalten!
„Deckelung von Kosten einer Abmahnung im Urheberrecht nach §97a UrhG (Gesetzesfassung 2010)“ weiterlesen
BGH zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb („Sommer unseres Lebens“, 2010)
Der Bundesgerichtshof (I ZR 121/08, „Sommer unseres Lebens“) hat sich im Jahr 2010 in Sachen Störerhaftung bei Betrieb eines WLAN geäußert. Die Entscheidung kann mit Fug und Recht als Grundlagen-Entscheidung zur Störerhaftung beim Betrieb von WLAN bzw. Netzwerken bezeichnet werden und hatte schon mit der Pressemitteilung für viel Aufsehen gesorgt. Im Kern hatte der BGH eine sehr umfassende Haftung im Zuge einer Verkehrssicherungs- und Kontrollpflicht für Betreiber von WLAN konstatiert.
In den vergangenen Jahren hat der BGH die Rechtsprechung dann weiter modifiziert und aufgeweicht, zuerst in der Entscheidung „Bearshare“ im Jahr 2012, später „Morpheus“ und dann im Jahr 2016 mit der Entscheidung I ZR 86/15. In diesem Beitrag wird nur die Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ besprochen. Hinweis dazu: Die angeführten Randnummern in diesem Beitrag beziehen sich auf die Darstellung bei Openjur, zu finden hier – nicht auf die Randnummern des originalen Urteils.
Wichtiges Update 2017: Die Entscheidung des BGH ist inzwischen älter, wurde bis 2017 aber durchweg von der Rechtsprechung angewendet. Seit dem 13. Oktober 2017 aber gilt eine gesetzliche Einschränkung der Störerhaftung beim Betrieb von WLAN dahingehend, dass Betreiber gar nicht mehr haften sollen. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung ab Oktober 2017 im Blick gehalten werden.
„BGH zur Störerhaftung bei WLAN-Betrieb („Sommer unseres Lebens“, 2010)“ weiterlesen
Die Europäisierung der Abmahnung
Eines muss klar sein: Wir werden, und das immer schneller, eine Europäisierung des Rechts erleben. Das Europa in dem wir leben ist von Anfang an auf der Idee der Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes begründet worden – und den haben wir faktisch inzwischen erreicht. Geradezu selbstverständlich kaufe ich bei z.B. eBay seltene Comics im europäischen Ausland und bekomme sie nach Hause geliefert. Es ist doch eigentlich nichts besonderes mehr, heute über das Internet etwas aus Spanien, England oder Italien zu bestellen – gleichwohl aber muss man sich im klaren sein, dass hier zwei verschiedene Rechtsordnungen auf einmal im Raum stehen, was beim Kauf im Tante Emma Laden um die Ecke nunmal nicht der Fall ist.
Das Ergebnis: Ohne das man sich versieht streitet man über einen Vertrag, der plötzlich nach einem fremden Rechtssystem abgehandelt wird. Wie abstrus das Enden kann, habe ich Anhand von gefährlichem Spam aus dem Ausland kürzlich dargestellt. Schon bei diesem Spam-Artikel habe ich darauf hingewiesen, dass problemlos grenzübergreifend nach deutschem Recht abgemahnt werden kann.
Ich denke, es verwundert dann nicht mehr, wenn nun bekannt wird, dass deutsche Online-Shops, die das Ausland beliefern, Abmahnungen wegen Rechtsverstössen mit Blick auf europäische oder ausländische Rechtsnormen erhalten. Beim Shopbetreiber-Blog findet man dazu eine sehr gute und griffige Analyse sowie aktuelle Abmahn-Warnung. Europa wächst nun einmal zusammen, auch juristisch.
Urheberrecht: Zur Entschädigung bei unerlaubter Verwendung eines Gedichts
Das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 14084/10) hatte sich mit einem Online-Magazin zu befassen, das durch Werbeeinnahmen finanziert wird und auf dem, ohne Zustimmung des Verfassers, über einen Zeitraum von vier Monaten ein Gedicht veröffentlicht wurde. Das Amtsgericht hat diesbezüglich folgendes festgestellt:
- Der Rechteinhaber und Verfasser des Gedichts hat vorgetragen, üblicherweise 0,75 Euro pro Zeichen zu erhalten und verlangte daher 600 Euro Schadensersatz von dem Verwender. Der fand das überhöht, das Amtsgericht folgte dem aber nicht. Zum einen gab es keine Anhaltspunkte, um zu erkennen, dass es sich bei diesem Preis um einen Phantasiepreis handeln würde. Zum anderen meint das Amtsgericht Düsseldorf, dass selbst bei der Erstellung einfachsten Fotos, deren Aufwand erheblich hinter dem der Erstellung eines Gedichts zurück bleibt, mindestens 100 Euro von der Rechtsprechung zugebilligt werden. Insofern erschiene die Berechnung angemessen.
- Der in der Abmahnung angesetzte Streitwert in Höhe von 6000 Euro wurde nicht bemängelt.
- Eine Kostendeckelung nach §97a II UrhG kommt mit dem Amtsgericht nicht in Betracht, da die Webseite Werbeanzeigen geschaltet hatte, was einer Verwendung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs widersprechen soll. Die Kostendeckelung der Anwaltskosten des „Abmahners“ auf 100 Euro wurde vom Gesetzgeber bewusst geschaffen, ob Abmahnungen im privaten/familiären Umfeld für Betroffene erträglicher zu gestalten.
Gerade Punkt 3 sollte Beachtung finden: Während Amtsgericht und Landgericht Köln keine Verwendung im geschäftlichen Verkehr erkennen will, wenn man kopierte Fotos im Rahmen von eBay-Auktionen verwendet, soll die Sachlage bei der Erzielung von Werbeeinnahmen durch Werbebanner etwas anderes sein. Dazu das Amtsgericht Düsseldorf:
§ 97a Abs. 2 UrhG, der eine Begrenzung der Erstattung auf 100,- € vorsieht, ist nicht einschlägig, da die Verletzung nicht außerhalb des geschäftlichen Verkehrs erfolgt ist. Unter letzterem versteht man jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszwecks zu dienen bestimmt ist; der Begriff ist nach dem Willen des Gesetzgebers weit auszulegen (Dreier/Schulze, § 97a Rn. 18). Letztlich profitieren von der Deckelung also nur reine Privatpersonen. Der Beklagte hat den streitgegenständlichen Text im Rahmen der Gestaltung seines Online-Magazins verwendet. Aus dieser Tätigkeit hatte er – dies hat er im Rahmen der mündlichen Verhandlung eingeräumt – zum damaligen Zeitpunkt noch Werbeeinnahmen erzielt. Es lag damit ein geschäftliches Handeln vor, welches eine Deckelung vollständig ausschließt.
Die Entscheidung überzeugt an dem Punkt, mit dieser Begründung, nicht. Auch im Urheberrecht sind Gewerblich, Gewinnerzielungsabsicht und Geschäftlich vollkommen verschiedene Begrifflichkeiten, die nicht nur in dieser Entscheidung wild durcheinander gewürfelt werden. Dennoch zeigt sich bei der Kostendeckelung des §97a II UrhG zunehmend das Risiko, dass Amtsgerichte diese nicht zur Anwendung bringen möchten, wenn Werbebanner auf der betroffenen Webseite gezeigt werden. Die Problematik dürfte sich speziell für privat organisierte Foren – wo für den Forenbetreiber zumindest eine Haftung als Störer droht – zunehmend auswirken. Dazu kommt die Problematik, dass private Webseitenbetreiber auch für Urheberrechtsverletzungen als Störer einstehen könnten (dazu hier), und dann mangels Kostendeckelung mit erheblichen Forderungen konfrontiert werden.
Dazu auch: