Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem jüngsten Beschluss vom 11. Juni 2024 entschieden, dass Künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder im Sinne des Patentrechts anerkannt werden kann (Az.: X ZB 5/22). Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Patentlandschaft und die rechtliche Behandlung von Erfindungen, die durch KI-generierte Prozesse entstehen.
„BGH: KI kann kein Erfinder sein“ weiterlesenPatentrecht: KI ist kein Erfinder
Am 21. Juni 2023 entschied das Bundespatentgericht (BPatG) in München (Aktenzeichen: 18 W (pat) 28/20) erneut, dass eine künstliche Intelligenz (KI) nicht als Erfinder im Sinne des deutschen Patentgesetzes (PatG) anerkannt werden kann. Diese Entscheidung bestätigt die bisherige Rechtslage und betont, dass nur natürliche Personen als Erfinder benannt werden dürfen.
„Patentrecht: KI ist kein Erfinder“ weiterlesenRecht der Entwicklung von Computerspielen
Computerspiele und Recht: Die Welt der Computerspiele hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt und ist heute ein bedeutender Wirtschaftszweig, der Millionen von Menschen weltweit begeistert. Doch hinter den farbenfrohen Grafiken und spannenden Geschichten steckt eine komplexe rechtliche Landschaft, die Entwickler, Publisher und andere Beteiligte beachten müssen. Das Recht der Entwicklung von Computerspielen umfasst zahlreiche Rechtsgebiete, von Urheber- und Medienrecht bis hin zu Datenschutz und Jugendschutz.
„Recht der Entwicklung von Computerspielen“ weiterlesenPatent: BGH zur Beurteilung der Neuheitsfrage
In seinem Urteil vom 6. Februar 2024, Aktenzeichen X ZR 8/22, befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage der Neuheit im Rahmen einer Patentnichtigkeitssache. Gegenstand des Verfahrens war ein europäisches Patent (EP 2 106 766), das einen Aufbaupfosten für ein Dentalimplantat betrifft.
„Patent: BGH zur Beurteilung der Neuheitsfrage“ weiterlesenAktivlegitimation bei Übertragung von Patent
Im Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf, 2 U 138/22, ging es darum, dass eine Klägerin, die mit ihrer Klage Ansprüche für die Zeit vor einer (angeblichen) Übertragung des Patents auf sie geltend macht, ihre Aktivlegitimation, soweit diese von der Beklagten bestritten wird, nach allgemeinen Grundsätzen darzulegen und zu beweisen hat:
Zu Recht hat das Landgericht die Klage auf der Grundlage des erstinstanzlichen Vorbringens hinsichtlich der Ansprüche auf Entschädigung sowie auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz für Handlungen in der Zeit vor dem 27.12.2018 abgewiesen. Denn die insoweit nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen darlegungs- und beweisbelastete Klägerin hat ihre Aktivlegitimation aufgrund einer Abtretung dieser Ansprüche durch die frühere Patentinhaberin in erster Instanz zwar behauptet, dieses Vorbringen aber nach dem Bestreiten der Beklagten weder näher ausgeführt noch hat sie hierfür Beweis angeboten. Gegen diese rechtliche Beurteilung, die das Landgericht seinen Ausführungen zugrunde gelegt hat, wendet sich die Klägerin in der Berufungsinstanz nicht. Insbesondere macht sie zu Recht nicht geltend, dass ihr hinsichtlich der Abtretung von Ansprüchen der früheren Patentinhaberin an sie eine Darlegungs- und/oder Beweiserleichterung aufgrund einer Indizwirkung des Patentregisters, wie dies für einen Zeitraum ab Übertragung des Patents nach der Entscheidung „Fräsverfahren“ des Bundesgerichtshofs (GRUR 2013, 713) in Betracht kommen kann, zugutekommt.
Der Senat geht dabei klarstellend davon aus, dass die Klägerin ihrer Darlegungslast zur Abtretung der Ansprüche mit dem Vorbringen in der erstinstanzlichen Replik (Bl. 71 ff. GA LG) zunächst genügt, die Beklagten dieses aber in ihrem Schriftsatz vom 20.09.2022 (Bl. 351 ff. GA LG) erheblich bestritten haben. Nach dem Bestreiten der Beklagten hat es der Klägerin oblegen, dieses Vorbringen – etwa unter Vorlage von Vertragsdokumenten – näher auszuführen und Beweis anzubieten oder, sofern ihr dies möglich war, sogleich Beweismittel zu benennen. Beides hat sie indes unterlassen, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
Kerngleichheit bei Unterlassungsanspruch im Patentverletzungsverfahren
Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 U 36/17, hat entschieden, dass für die Beurteilung der Kerngleichheit der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens maßgeblich ist, so dass im Berufungsverfahren alle neuen Ausführungsvarianten zu prüfen sind, die nach den Entscheidungsgründen der Vorinstanz als patentverletzend angesehen werden. Eine nach Erlass des erstinstanzlichen Nichtigkeitsurteils vorgenommene Beschränkung des Patentanspruchs hat dabei für die Bestimmung des (erstinstanzlichen) Streitgegenstands außer Betracht zu bleiben.
„Kerngleichheit bei Unterlassungsanspruch im Patentverletzungsverfahren“ weiterlesenAnlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch Patentinhaber
Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsposition verschafft, die mit derjenigen nach Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist, so der BGH (X ZR 59/21) unter Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung. Eine vorherige Aufforderung durch den Nichtigkeitskläger ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil der Patentinhaber im Rahmen von Lizenzverhandlungen zu erkennen gegeben hat, dass er einem Rechtsstreit nicht aus dem Wege gehen wird.
„Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch Patentinhaber“ weiterlesenKosten durch Hinzuziehung eines Patentanwalts in Markensache
Ob die in einem Patentrechtsstreit durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen Kosten nach § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig sind, beurteilt sich nach den zu § 91 ZPO entwickelten Grundsätzen. Maßgeblich ist danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende Maßnahme (hier: Hinzuziehung eines Patentanwalts) im damaligen Zeitpunkt (ex ante) für sachdienlich halten durfte (so OLG Düsseldorf, 15 W 15/23).
In einem Patentrechtsstreit ist dies mit dem OLG Düsseldorf in der Regel der Fall, wenn ein technischer Sachverhalt im patentrechtlichen Kontext zu beurteilen ist. Dies gilt nicht nur für einen Patentverletzungsrechtsstreit, in dem die Parteien als Verletzungskläger und Verletzungsbeklagter über die Verletzung und/oder den Rechtsbestand eines Patents streiten, sondern auch für andere Patentstreitigkeiten, z.B. Klagen gegen Patentbehauptungen oder Anspruchsbehauptungen aus einem Patent, in denen es um die Beurteilung eines technischen Sachverhalts in patentrechtlichem Zusammenhang geht.
Das OLG Frankfurt (6 W 24/20) ergänzt diesen Aspekt dahingehend, dass die Beauftragung eines Patentanwalts in einer Markensache, in der der Rechtsbestand streitig ist, absolute Schutzhindernisse geltend gemacht werden und die rechtserhaltende Benutzung bestritten wird, nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist, da diese Themen von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bearbeitet werden können.
Herausgabe eines Gutachtens in einem selbständigen Beweisverfahren
Gegen eine Entscheidung, durch die dem Antragsteller des Beweisverfahrens die Herausgabe eines Gutachtens angeordnet wird, das in einem selbständigen Beweisverfahren auf Grund einer nach § 140c Abs. 3 PatG oder § 24c Abs. 3 GebrMG angeordneten Besichtigung erstattet worden ist, ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Antrag auf Herausgabe abgelehnt wird, sondern auch dann, wenn das Prozessgericht die Herausgabe anordnet, obwohl der Antragsgegner dem unter Berufung auf Geheimhaltungsinteressen widersprochen hat (BGH, X ZB 9/21).
„Herausgabe eines Gutachtens in einem selbständigen Beweisverfahren“ weiterlesenNichtigkeitsklage nach Erlöschen des Streitpatents?
Nach Erlöschen des Streitpatents ist eine Nichtigkeitsklage nur zulässig, wenn der Kläger ein eigenes, in seiner Person begründetes Interesse an der Nichtigerklärung des Patents hat. Ein nur in der Person eines Dritten begründetes Interesse kann eine Nichtigkeitsklage ebenso wenig rechtfertigen wie ein Interesse der Allgemeinheit (BGH, X ZR 31/21).
„Nichtigkeitsklage nach Erlöschen des Streitpatents?“ weiterlesen