Referentenentwurf zum Daten-Governance-Gesetz (DGG)

Am 16. Mai 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Referentenentwurf für ein neues Gesetz vorgelegt, das die Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Verordnung (EU) 2022/868) regelt. Dieses Gesetz, das Daten-Governance-Gesetz (DGG), zielt darauf ab, die Vorschriften der EU-Verordnung in nationales Recht zu überführen und deren Umsetzung in Deutschland sicherzustellen.

Hintergrund und Ziele

Die EU-Verordnung über europäische Daten-Governance wurde geschaffen, um die Entwicklung eines grenzfreien digitalen Binnenmarktes zu fördern und eine vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft zu etablieren. Die Verordnung tritt in einer Zeit in Kraft, in der Daten und datengetriebene Innovationen eine zentrale Rolle in der Wirtschaft und Gesellschaft spielen. Ziel ist es, den Datenfluss zu erleichtern und technische sowie rechtliche Hindernisse beim Datenaustausch zu beseitigen.


Wesentliche Inhalte der EU-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2022/868 enthält Regelungen zur Erhöhung der Datenverfügbarkeit, indem die Weiterverwendung von öffentlich gespeicherten, geschützten Daten geregelt wird. Sie fördert den Datenaustausch durch die Einführung neuer Datenvermittlungsdienste und unterstützt datenaltruistische Organisationen, die Daten für gemeinnützige Zwecke bereitstellen.

Durchführungsgesetz: Das Daten-Governance-Gesetz (DGG)

Um die EU-Verordnung in Deutschland wirksam umzusetzen, sieht der Referentenentwurf des DGG folgende Regelungen vor:

  1. Zuständige Behörden: Die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt werden als zentrale Behörden benannt. Die Bundesnetzagentur ist zuständig für die Überwachung und Registrierung von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen. Das Statistische Bundesamt übernimmt die Rolle der zentralen Informationsstelle und unterstützt öffentliche Stellen bei der Weiterverwendung von Daten.
  2. Regulierung und Überwachung: Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt, die Einhaltung der Verordnung durch Anbieter von Datenvermittlungsdiensten zu überwachen. Bei Verstößen können Maßnahmen wie die Aussetzung des Dienstes oder Bußgelder verhängt werden.
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen: Es werden Standards für die Verarbeitung und Sicherung von Daten festgelegt, um den Schutz der Daten und die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten.
  4. Bußgeldvorschriften: Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Auswirkungen und Kosten

Die Umsetzung des DGG wird jährliche Kosten für die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt verursachen, insbesondere für Personal- und Sachkosten. Diese Kosten sollen durch Gebühren und Bußgelder teilweise refinanziert werden.

Ausblick

Das Daten-Governance-Gesetz (DGG) ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance in Deutschland. Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen sicheren und effizienten Datenaustausch und fördert gleichzeitig Innovationen in der datengetriebenen Wirtschaft. Durch die klare Regelung der Zuständigkeiten und die Einführung von Überwachungs- und Sanktionsmechanismen wird das Vertrauen in den Datenmarkt gestärkt und der Schutz der Grundrechte bei der Datenverarbeitung gewährleistet.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner