Zur Gestaltung eines Online-Kündigungsprozesses

Im Urteil vom 23. Mai 2024 (20 UKl 3/23) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf über die Rechtmäßigkeit der Gestaltung eines Kündigungsprozesses auf einer Webseite entschieden. Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, hatte die Beklagte, ein Energieversorgungsunternehmen, verklagt, weil die Gestaltung des Kündigungsprozesses auf deren Webseite nach Ansicht des Klägers gegen Verbraucherschutzvorschriften verstieß.

Sachverhalt

Die Beklagte bot auf ihrer Webseite Verträge für Strom- und Gaslieferungen an. Verbraucher konnten ihre Verträge über eine Kündigungsschaltfläche kündigen, mussten sich jedoch zunächst über eine Anmeldemaske identifizieren. Registrierte Nutzer mussten sich mit Benutzernamen und Passwort anmelden, während nicht registrierte Nutzer ihre Vertragskontonummer und die Postleitzahl ihrer Verbrauchsstelle angeben mussten.

Rechtliche Analyse

Verletzung von § 312k BGB

Das Gericht stellte fest, dass die Gestaltung des Kündigungsprozesses gegen § 312k Abs. 2 S. 3 BGB verstößt. Diese Vorschrift verlangt, dass der Kündigungsprozess zweistufig aufgebaut sein muss: Nach Betätigung der Kündigungsschaltfläche muss unmittelbar eine Bestätigungsseite erscheinen, die eine Bestätigungsschaltfläche enthält. Die Anmeldemaske der Beklagten stellt eine unzulässige Hürde dar, die die unmittelbare und leichte Zugänglichkeit der Bestätigungsseite verhindert.

Unionsrechtliche Aspekte

Das OLG Düsseldorf argumentierte, dass § 312k BGB nicht gegen Unionsrecht verstößt. Die Verbraucherschutzrichtlinie (Richtlinie 2011/83/EU) harmonisiert zwar viele Aspekte des Vertragsrechts, regelt jedoch nicht die Vertragsbeendigung, sodass nationale Vorschriften wie § 312k BGB anwendbar bleiben.

Anforderungen an die Kündigungsschaltfläche und die Bestätigungsseite

Das Gericht stellte klar, dass die Kündigungsschaltfläche selbst nicht beanstandet wird, da sie klar und eindeutig als solche erkennbar ist. Jedoch erfüllt die Bestätigungsseite nicht die gesetzlichen Anforderungen, da sie nicht aus einer einheitlichen Webseite besteht, sondern der Kunde erst weitere Informationen eingeben muss, bevor er zur eigentlichen Bestätigungsseite gelangt.


Fazit und Auswirkungen

Das Urteil des OLG Düsseldorf stärkt die Rechte der Verbraucher, indem es die Anforderungen an die Gestaltung von Kündigungsprozessen auf Webseiten präzisiert. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Kündigung von Verträgen ohne zusätzliche Hürden und in einem klar definierten zweistufigen Prozess möglich ist. Dies erleichtert Verbrauchern die Kündigung ihrer Verträge und verhindert, dass sie durch unnötige Zwischenschritte von einer Kündigung abgehalten werden.

Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner