Unberechtigte Abmhnung: Am 29. Mai 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem bedeutenden Fall über die unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht (I ZR 145/23). Diese Entscheidung wirft wesentliche rechtliche Fragestellungen auf, die sowohl für Markeninhaber als auch für Unternehmen von Interesse sind, die möglicherweise zu Unrecht abgemahnt wurden.
„Abmahnung: Unberechtigte Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht“ weiterlesenDie Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe
Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil (4 S 11/20) über die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu entscheiden. Die Verwirkung eines solchen Anspruchs ist ein bedeutendes Thema im Wirtschaftsrecht, da sie die Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen beeinflusst und somit wesentliche Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse haben kann.
„Die Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe“ weiterlesenUrheberrechtsverletzung durch Filesharing
Das Landgericht Köln verhandelte in seinem Urteil (14 O 244/20) vom 24. Mai 2022 den Fall einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Dabei ging es um das Computerspiel „Dying Light“, welches unberechtigt über einen Internetanschluss zum Download angeboten wurde.
Hinweis: Diese Entscheidung habe ich besprochen in jurisPR-ITR 21/2023 Anm. 6
„Urheberrechtsverletzung durch Filesharing“ weiterlesenRechtsmissbräuchliche Abmahnungen und deren Folgen für Unterlassungsvereinbarungen
In der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. März 2024, Aktenzeichen I ZR 83/23, stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Durchsetzung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsvereinbarung, die aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung zustande kam, selbst als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Dieser Fall bietet eine signifikante Erörterung darüber, wie mit Unterlassungsvereinbarungen umzugehen ist, die unter zweifelhaften Umständen erzielt wurden.
„Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und deren Folgen für Unterlassungsvereinbarungen“ weiterlesenUnterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Aktenzeichen: 16 U 168/22) wichtige Leitlinien zur Reichweite der Meinungsfreiheit und zur Interpretation von Unterlassungsverpflichtungen aufgezeigt. In diesem Fall ging es um die Frage, inwieweit ein Individuum für die Wiederholung einer bereits veröffentlichten Äußerung haftet und wie weit die Verpflichtungen zur Unterlassung und Beseitigung reichen.
„Unterlassungserklärung und die Grenzen der Meinungsfreiheit“ weiterlesenStörerhaftung und Urheberrecht in den sozialen Medien
In einer interessanten Entscheidung des Landgerichts Berlin (15 O 464/23) wurde ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch im Kontext sozialer Medien behandelt. Das Gericht musste die Frage klären, inwieweit die Mutter für das urheberrechtswidrige Posten ihrer Tochter auf Instagram haftet.
„Störerhaftung und Urheberrecht in den sozialen Medien“ weiterlesenAbmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)
Kennzeichnungspflichten und Abmahnungen: Weiterhin sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten akut, dabei ist es für mich überraschend, dass sich das Problem in den entsprechenden Branchen so begrenzt herumgesprochen hat. Um es überspitzt auszudrücken:
Für nahezu jede Ware, die man verkaufen kann, existiert irgendwo irgendeine Kennzeichnungsverordnung oder eine ähnliche Pflicht, besondere Angaben zu leisten. So ketzerisch es klingt: Es ist schon fast unmöglich, etwas zu verkaufen, zu dem man nicht irgendwelche besonderen Hinweise geben muss.
„Abmahnungen wegen übersehener Kennzeichnungspflichten (EnVKV, KosmetikV etc.)“ weiterlesenOrdnungsgeldes wegen mangelnder Löschung irreführender Aussagen aus Cache eines Internet-Auftritts
Ein Unterlassungstitel verpflichtet den Schuldner, etwaige titelwidrige Cache-Inhalte zu löschen bzw. auf Dritte entsprechend einzuwirken, um sicherzustellen, dass die zu unterlassenden Äußerungen auch über gängige Internetsuchmaschinen – auch im Wege der Cache-Speicherung – nicht mehr erreichbar bzw. abrufbar sind (so OLG München, 29 W 1697/21).
Diese im Bereich von Unterlassungstiteln zu bestimmten Internetinhalten bestehende Verpflichtung, auch Cache-Inhalte zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen oder durch Dritte löschen zu lassen, entspricht, wie das Gericht zutreffend ausführt, ständiger Rechtsprechung. Ein Titelschuldner hat insoweit auch dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Titel vollständig nachkommt. Er hat für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Auf einen vermeidbaren Verbotsirrtum kann sich der Schuldner nicht berufen.
Aufklärungspflicht zur Auslegung der Unterlassungserklärung
Das Oberlandesgericht Hamm, 4 U 225/22, hat unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung klargestellt, dass es im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung nach Abmahnung nicht Sache des Abmahnenden ist, darüber zu spekulieren, inwieweit der Verletzer durch eine vom Entwurf abweichende Unterwerfungserklärung seine Unterlassungsverpflichtung – stillschweigend und insoweit möglicherweise gewissermaßen „trickreich“ – abweichend von den üblichen Gepflogenheiten einschränken will. Vielmehr obliege es dem Abgemahnten im Rahmen seiner Aufklärungspflicht, dies zur Vermeidung unnötiger Kosten deutlich zu machen, so das OLG. Dabei betont das OLG die üblichen Regeln zur Auslegung von Unterlassungserklärungen.
Wegfall der Wiederholungsgefahr III
Erneut hatte sich der Bundesgerichtshof (I ZR 144/21) zur Wiederholungsgefahr zu äußern. Dabei stellt er zunächst erneut fest, dass eine erneute Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung regelmäßig eine Wiederholungsgefahr begründet, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten Unterwerfungserklärung deutlich erhöhten Strafbewehrung ausgeräumt werden kann.
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